VW-Dieselaffäre: OLG Naumburg bestätigt Manipulation auch beim Motor EA 288

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Käufer werden Schadensersatzansprüche wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zugesprochen. 

Mit Urteil vom 09.04.2021, Az.: 8 U 68/20, hat das Oberlandesgericht Naumburg dem Käufer eines Fahrzeuges der Volkswagen AG Schadensersatz in Höhe von knapp € 21.000,- zugesprochen. Er erhält den gezahlten Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeuges zurück. 

Was war passiert? 

Die Abgasreinigung des vom klagenden Verbraucher erworbenen Fahrzeuges war durch eine unzulässige Abschalteinrichtigung manipuliert worden. Bei dem betroffenen Motor handelt es sich um das Modell EA 288, das Nachfolgemodell des Motors EA 189, der bereits Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren im VW-Dieselskandal gewesen ist. 

Volkswagen musste im Gerichtsverfahren interne Unterlagen einreichen, die den Vorwurf der Manipulation stützten. 

Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Nach den Ausführungen im Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg hat VW erst ab dem 30.05.2016 auf diesen unzulässigen Mechanismus verzichtet. Folglich kommen Ansprüche bei den vor diesem Zeitpunkt hergestellten Fahrzeugen in Betracht. 

Was kann ich machen? 

Betroffene Verbraucher sollten sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um prüfen zu lassen, ob auch sie von der Abgasmanipulation betroffen sind und welche Ansprüche ihnen infolgedessen zustehen. 

 Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger, die bereits zahlreiche Geschädigte des Volkswagen Konzerns erfolgreich rechtlich vertreten hat,  steht auch Ihnen für die Prüfung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung.  



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