VW-Dieselskandal nächste Runde: Positives Urteil am OLG Köln zu Schadensersatz beim Motor EA288

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Auch beim Nachfolgemotor des EA189 wurden die Abgaswerte manipuliert

Neue Runde im Dieselskandal: Nachdem der VW-Motor EA189 durch eingebaute illegale Abschalteinrichtungen zweifelhafte Berühmtheit erlangte, ist es nun dessen Nachfolger EA288, mit dem VW seit geraumer Zeit ebenfalls für negative Schlagzeilen sorgt: Denn auch beim Motor EA288 sind die Abgaswerte so manipuliert, dass sie auf dem Prüfstand den vorgeschriebenen Werten entsprechen, im Straßenverkehr allerdings zu hoch sind.

Auch hier sprechen viele Experten von einer sittenwidrigen und vorsätzlichen Schädigung der Kunden und daher einem Anspruch auf Schadensersatz. Betroffene Fahrzeuge, in denen der EA288 Motor verbaut ist, sind Modelle von VW, Skoda, Audi und Seat.

Urteil des OLG Köln: unzulässige Abschalteinrichtung beim EA288

Nachdem bereits zahlreiche Landgerichte Abgasmanipulationen beim EA288 durch illegale Abschalteinrichtungen bestätigten und VW entsprechend zu Schadensersatz an die geschädigten Kunden verurteilten, entschied im Februar auch das OLG Köln (Aktenzeichen 19 U 151/20): VW hat seine Kunden durch den Einbau einer manipulierten Motorsteuerungssoftware vorsätzlich getäuscht und damit sittenwidrig geschädigt. Entsprechend ist VW zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.

Das Urteil war ein sogenanntes Versäumnisurteil: Die Anwälte von VW erschienen nicht zur Verhandlung. Über den Grund dafür lässt sich lediglich spekulieren. Doch dass es ein “versehen” war, lässt sich mit Sicherheit ausschließen. Daher sieht es vielmehr danach aus, als ob VW lieber eine richterliche Untersuchung des Sachverhaltes vermeiden wollte.

Das OLG Köln legte trotzdem in der Urteilsbegründung Wert darauf, auch auf den Sachverhalt einzugehen. Es sah eine Manipulation auch beim Motor EA288 als erwiesen an, zumal VW keine gegenläufigen Argumente vorbrachte. 

Das Urteil erhöht damit die Erfolgsaussichten für geschädigte Kunden im Streit um Schadensersatz. Auch am OLG Düsseldorf steht ein Urteil zum Abgasskandal demnächst bevor. Aufhorchen ließ das OLG Düsseldorf hier bereits mit einem vorläufigen Beschluss (Aktenzeichen 23 U 159/20), wonach sich aus § 826 BGB eine Haftung aufgrund einer sittenwidrigen und vorsätzlichen Schädigung der betroffenen Kunden ergeben könnte.

Unzulässige Abschalteinrichtung auch beim EA288? Internes VW-Dokument enthält Hinweise

Eine besondere Rolle spielt dabei die “Applikationsrichtlinie”. Inhalte des internen Dokuments des Autokonzerns für den EA288 zeigen deutlich, dass auch bei diesem Modell eine Abschalteinrichtung eingebaut wurde, um die Ergebnisse des Standard-Abgastests NEFZ zu manipulieren. VW beruft sich zwar darauf, dass diese Abschalteinrichtung legal sei, da sie zum Schutz des Motors diene. Doch dieses Argument lehnte der Europäische Gerichtshof ab, denn eine Abgasreinigung dürfe auch aus diesem Grund nicht dauerhaft abgeschaltet bleiben.

Die “Applikationsrichtlinie” war bereits in mehreren gerichtlichen Auseinandersetzungen vor Landgerichten angeführt worden. Nun stützt sich auch das OLG Düsseldorf auf dieses Dokument und könnte mit einem entsprechenden Urteil als zweites Oberlandesgericht ein Zeichen zugunsten der Verbraucher bzw. Kunden setzen und die Chancen der geschädigten Fahrzeugbesitzer auf Schadensersatz erneut erhöhen.

VW wehrt Vorwürfe weiterhin ab, doch Kunden haben gute Erfolgsaussichten auf Schadensersatz

Für Aufsehen sorgt VW zudem nun auch mit einer Medienkampagne im Internet, wonach sich Klagen zum EA288 Motor nicht lohnen, da Kunden die Gerichtsprozesse überwiegend verlieren und keinen Schadensersatz erhalten. Betroffene Fahrzeugbesitzer sollen auf diese Weise verunsichert werden, um den Klageweg gar nicht erst zu beschreiten. Doch die zahlreichen Entscheidungen der Landgerichte und das Urteil des OLG Köln zeigen: im Gegensatz zu den Behauptungen des Autoherstellers stehen die Chancen der Kunden, gerechtfertigte Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, äußerst gut, sie steigen sogar immer weiter. Es ist eine klare Trendwende zu erkennen: die Gerichte entscheiden mittlerweile in überwiegender Anzahl der Fälle zugunsten der Kunden. Die Behauptung, dass Fahrzeugbesitzer bzw. Kunden mit ihrer Klage auf Schadensersatz fast immer scheitern und die Verfahren verlieren, ist somit auch in Bezug auf den EA288 schlichtweg falsch.

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