VW T5 - LG Wuppertal spricht Schadenersatz im Abgasskandal zu

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Das Landgericht Wuppertal hat der Käuferin einer VW T5 mit Urteil vom 17. September 2020 Schadenersatz  im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 6 O 46/20). Gegen Rückgabe ihres VW T5 Transporter 2,0 TDI habe sie Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises. Für die gefahrenen Kilometer müsse sich allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, so das Gericht.

Das Landgericht Wuppertal orientierte sich am höchstrichterlichen Urteil des BGH vom 25. Mai (Az.: VI ZR 252/19). Dieses hatte entschieden, dass VW sich durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 im Abgasskandal grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht habe.

Der durch die Abgasmanipulationen bekannt gewordene Motor EA 189 wurde auch im VW T5 verwendet. Dennoch stellte der Bulli lange eine Ausnahme im Abgasskandal dar. Denn anders als für die anderen betroffenen Fahrzeuge ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt für den Transporter zunächst keinen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung an.

Für VW gab es auch einen Grund für einen Rückruf. Denn die Umschaltlogik, die beim Motor EA 189 für einen Wechsel zwischen einem Modus auf dem Prüfstand und im realen Straßenverkehr sorge, käme beim T5 nicht zum Einsatz, erklärte Volkswagen.

Das vermochte das LG Wuppertal nicht zu überzeugen. VW habe nicht hinreichend dargelegt, warum die Prüfstandserkennung ausgerechnet beim T5 nicht aktiv gewesen sein soll, während bei allen anderen Modellen mit diesem Motor die Abgaswerte manipuliert worden. Eine pauschale Behauptung sei dafür zu wenig, konnte das LG Wuppertal keine Sonderrolle des T5 erkennen. Die Klägerin, die ihren VW „Bulli“ T5 im Jahr 2014 als Gebrauchtwagen gekauft hatte, sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags.

„Auch wenn ein Rückruf des KBA für den T5 zunächst ausgeblieben ist, ist er vom Abgasskandal nicht verschont geblieben. Entsprechend können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Das gilt auch für das Nachfolgemodell, den VW T6. Hier hat Schwering Rechtsanwälte bereits Schadenersatz vor dem Landgericht München durchgesetzt (Az.: 3 O 4218/20).


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