Wagnis- und Gewinnzuschlag bei der Unfallregulierung
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Das OLG Frankfurt hat mit seinem Berufungsurteil vom 24.1.2012, AZ. 16U 100/11 dem geschädigten Unternehmen ausdrücklich einen Zuschlag für die selbst durchgeführte Reparatur der beschädigten Sache (mobile Stahlgleitwand) zugebilligt, wenn dieser Betrieb grundsätzlich derartige Reparaturen für Dritte zur Gewinnerzielung anbietet und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Kapazitäten dieses Unternehmens durch die vorgenommene Reparatur nicht ausgelastet würden.
Also: kein Selbstkostenpreis!
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