Waldorf Frommer Abmahnung: Buddy (im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH)

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Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt Berichten zufolge, Internetanschlussinhaber ab, wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung (durch Peer-to-Peer, torrent) an dem Film „Buddy“.

Es wird verlangt, innerhalb einer kurzen Frist eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die nun angefallenen Rechtsanwaltskosten wegen der Verfolgung dieser vorgeworfenen Rechtsverletzung. Mit der Zahlung des geforderten pauschalen Vergleichsbetrages (815,00 EUR) sehen die Rechteinhaber (Warner Bros. Entertainment GmbH) die Ansprüche als abgegolten an.

Wie kann man sich verhalten?

  • Bleiben Sie ruhig. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

  • Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat.

  • Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte. In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können.

  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

  • Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen.

  • Es gilt: Jeder Einzelfall ist gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

  • Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. 

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann

Wir beraten Sie gerne.


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