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Waldorf Frommer Abmahnung | "Focus" (Film) angeschaut? Reagieren Sie richtig!

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Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films Focus erhalten? Die Warner Bros. GmbH fordert von Ihnen eine Unterlassungserklärung und € 815,00 Geldbetrag? Dann lesen Sie hier, was zu tun ist.

In dem Film „Focus“ spielt Will Smith Nicky, einen langjährigen Meister der Irreführung und Täuschung. Er verliebt sich in die Nachwuchs-Gaunerin Jess (Margot Robbie). Doch während er ihr alle seine Meister-Tricks beibringt, entwickelt sich ihre Liebes-Beziehung intensiv - und endet in einer durchaus abrupten Trennung. Sie verlieren sich aus den Augen und Jahre später hat sich Nickys Ex zur vollendeten Femme fatale gemausert und taucht in Buenos Aires bei einem Autorennen auf. Nicky plant dort einen neuen und äußerst gefährlichen Coup, aber schon bald bringt sie ihn völlig aus dem Konzept - und schlägt den gewieften Ganoven mit seinen eigenen Waffen.

Der Film „Focus“ ist derzeit äußerst beliebt und in unterschiedlichen in Filesharing-Internetbörsen und auf Streamingportalen. Wer beim Download der Filmes und dem gleichzeitig erfolgenden Upload erwischt wird, der muss mit einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München rechnen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Betroffene nicht wusste, dass die Handlung unerlaubt war. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Die Abmahnung ist gerichtsfest, auch wenn nur wenige Sekunden oder Minuten angesehen bzw. getauscht wurden. 

In manchen Fällen haften Abgemahnte überhaupt nicht

Sollte der Empfänger der Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Focus“ nicht der Täter sein, dann sollte die Abmahnung hinsichtlich wichtiger Einwände kritisch geprüft werden. Es ist mittlerweile üblich, dass Internetzugänge von mehreren Personen geteilt werden. Somit könnten auch Familienmitglieder oder Besucher für die Rechtsverletzung an dem Film „Focus“ verantwortlich sein. Es haftet in diesem Fall nur der Verantwortliche und nicht automatisch der Anschlussinhaber.

Sollte also eine dritte Person den Film angeboten haben, dann ist es dringend angeraten, sich gegen die Abmahnung zu wehren und zu prüfen, ob er überhaupt als Störer haftet. Dieser Schritt gehört zu einer Verteidigung dann, wenn die Täterschaft verneint wird. Die Störerhaftung greift im Falle von Pflichtverletzungen. Diskutiert werden kann die ausbleibende Haftung, wenn z. B. volljährigen Familienmitglieder für den Upload von „Focus“ verantwortlich sind. Weiter haften auch in anderen Konstellationen Abgemahnte nicht, wenn sie ihre (Belehrungs- und Verbots-)Pflichten gegenüber den Mitnutzern des Internetanschlusses erfüllt haben.

Viele Internetforen raten dazu nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und die Geldzahlung kategorisch zu verweigern.

So einfach ist die Angelegenheit nicht vom Tisch. Auch wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, macht die Gegenseite weiterhin die geforderten 815,00 Euro wegen der Rechtsverletzung an dem Film „Focus“ geltend. Solch eine Unterlassungserklärung ist einen Leben lang gültig. Wenn der Abgemahnte z. B. nicht als Täter oder Störer haftet, dann ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung in der Regel nicht notwendig. Sicherlich führt eine Verweigerung dann zu der Frage, wer der Täter und Betroffene dann ist, gegenüber dem der Unterlassungsanspruch geltend gemacht wird. 

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Damit Sie nicht unnötig zahlen, erklären wir Ihnen gerne, ob Sie bei einer Abmahnung wegen „Focus“ von Waldorf Frommer überhaupt haften oder, ob sowohl eine modifizierte Unterlassungserklärung als auch die Forderung in Höhe von € 815,00 komplett oder in Anteilen zurückgewiesen werden können.

Wir bieten bundesweite Hilfe und Vertretung.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte aus Hamburg


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