Waldorf-Frommer-Abmahnung für € 915,00 erhalten? | Bundesweite Hilfe!

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Waldorf-Frommer-Abmahnungen wegen Filmen und Serien

Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen eines Films oder einer Serie erhalten und sollen eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung abgeben und € 915,00 bezahlen? Zahlreiche Internetnutzer erhalten derzeit derartige Abmahnungen, bei denen man den Abgemahnten als Täter oder Störer für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich machen will. Beachten Sie jedoch: Nur wer als Täter ganz oder als Störer teilweise für das illegale Anbieten des Films verantwortlich ist, muss die Forderungen der Gegenseite ganz oder teilweise erfüllen. Viele Abmahnte haften in keiner Weise für die Vorwürfe und sollten daher dringend anwaltlichen Rat einholen, bevor sie vorschnell handeln.

Haftet der Anschlussinhaber immer?

Nein. Sobald andere Personen wie Kinder, Partner, Gäste, Mitbewohner oder andere den Internetzugang mitgenutzt haben – auch wenn man den Täter nicht ermitteln konnte – kann die Vermutung für die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers entfallen. Zunächst besteht eine rechtliche Vermutung dafür, dass der (richtig) ermittelte Anschlussinhaber auch für das Angebot des Films oder der Serie über seinen Internetanschluss selbst verantwortlich ist. Wer die Datei daher selbst angeboten hat, hat kaum Chancen auf eine Zurückweisung der Forderungen.

Allerdings haftet nur der Täter oder der Störer. Eine Haftung kann entfallen, wenn jemand anders den Film oder die Serie angeboten hat. Die genannte Vermutung kann widerlegt werden, wenn der Anschlussinhaber darlegt, dass andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 8.01.2014, Az.: I ZR 169/12).

Nicht vorschnelle eine „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben

Zentrales Element der Waldorf-Frommer-Abmahnung ist nicht die Geldforderung, sondern der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung. In dieser soll sich der Betroffene verpflichten, den Film oder die Serie nicht mehr im Internet zum Download anzubieten und im Falle einer Wiederholung eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. die sich in der Regel bei € 5.000,00 bewegt.

Risiko einer Vertragsstrafe enorm hoch

Gerade dann, wenn Sie als Abgemahnter überhaupt nicht wissen, wer den Film oder die Serie angeboten hat, sollten Sie keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Denn nach Unterzeichnung müssen Sie sicherstellen können, dass es zu keinem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung kommt. Wenn Sie überhaupt nicht wissen, wer den Film oder die Serie angeboten hat, dürfte dies kaum machbar sein.

So wenig wie möglich an Waldorf Frommer bezahlen: Kostenlose Erstberatung nutzen!

Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung unter nebenstehender Telefonnummer bespreche ich mit Ihnen ausführlich die Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen die Abmahnung. Dabei erläutere ich Ihnen die Rechtsprechung des BGH, wonach man zusammengefasst gute Erfolgsaussichten hat, wenn es eine alternative zu dem Anschlussinhaber als Täter oder Störer der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung gibt. Es müssen dann noch einige weitere Umstände mit Ihnen besprochen werden.

Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

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