Waldorf Frommer Abmahnung für Warner Bros. Entertainment Inc. - Film „Tenet“

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Die  Kanzlei Waldorf Frommer mahnt regelmäßig für die Warner Bros. Entertainment Inc.  aus Kalifornien vermeintliche Urheberrechtsverletzungen ab. Zum wiederholten Male liegt uns eine solche Abmahnung vor. Der Abgemahnte soll den Film „Tenet“ über ein Filesharing-Programm (bittorent) im Internet ohne Zustimmung der Rechteinhaberin verbreitet haben. Die Warner Bros. Entertainment Inc.  behauptet, die Rechteinhaberin zu sein.


Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Wir sind seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Urheberrechtes tätig und kennen die Gegenseite sehr genau. Uns llegen mehrere hundert Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vor. Seit über 10 Jahren vertreten wir über 1000 Mandanten in diesen Fällen. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden. Als Fachanwalt und Spezialist für Urheberrecht berate ich Sie in Münster und bundesweit.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.


Strafbewehrte Unterlassungserklärung

Es wir in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist der Abmahnung im Entwurf beigefügt.


Forderung eines sogenannten Lizenzschadensersatzes

Die Warner Bros Entertainment Inc.  fordert für die behauptete Verletzung die Zahlung eines Lizenzschadensersatzes. Vergleichsweise wird ein Betrag in Höhe von 700,00 € verlangt.


Abmahnkosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Auch wird in der Abmahnung die Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert, die durch die Abmahnung beim Abmahnenden entstanden sind. Die Kosten werden nach einem Gegenstandswert von 1.700,00 € berechnet.


Fristen beachten!

Für die Warner Bros Entertainment Inc.  setzt die Kanzlei Waldorf Frommer zur Erfüllung der Ansprüche kurze Fristen und droht für den Fall der Nichterfüllung eine gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche an. Die Abmahnung und darin gesetzten Fristen sollten nicht ignoriert werden, da andernfalls gerichtliche Schritte drohen. Ein gerichtliches Verfahren löst jedoch weitere Kosten aus, die im Regelfall vermeiden werden können. Es ist daher unbedingt empfehlenswert, die Abmahnung von einem Spezialisten für Urheberrecht überprüfen zu lassen. Nicht ratsam ist es, die beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige juristische Prüfung zu unterzeichnen. Denn durch die Abgabe der Erklärung bindet sich der Abgemahnte mindestens 30 Jahre vertraglich an die Gegenseite und hat im Falle der Zuwiderhandlung eine nicht unerhebliche Vertragsstrafe zu zahlen.

Weitere Tipps finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/abmahnung-wegen-filesharing-erhalten/


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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