Waldorf-Frommer-Abmahnung | „Joy – Alles außer gewöhnlich“ (Film) | Bundesweite Hilfe

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschicken Abmahnungen wegen "Joy – Alles außer gewöhnlich"

Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films „Joy – Alles außer gewöhnlich“ erhalten und wissen nicht, wie Sie sich nun richtig verhalten sollen? Lesen Sie hier weiter.

Aktuell wird die Urheberrechtsverletzung am Film „Joy – Alles außer gewöhnlich“ durch die Kanzlei Waldorf Frommer für den Rechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH abgemahnt. Der abgemahnte Anschlussinhaber soll über seinen Internet-Anschluss die Film-Datei illegal mit einer Tauschbörsen-Software verbreitet haben. Dies stimmt jedoch in vielen Fällen nicht, da andere die Täter waren, sodass den Anschlussinhaber keine Schuld trifft.

Was ist eine Waldorf-Frommer-Abmahnung?

Waldorf Frommer fordern den Abgemahnten auf, eine lebenslang gültige und strafbewehrte Unterlassungserklärung bezüglich des Films „Joy – Alles außer gewöhnlich“ abzugeben und eine Schadenspauschale in Höhe von € 915,00 zu bezahlen.

Wenn Abgemahnte nicht wissen, wer den Film angeboten hat, so ist klarzustellen, dass es hier um das Anbieten des Films geht. Dies geschieht bereits wenige Sekunden nach dem Start des Downloads. Auch können Gäste die Verursacher sein, denn gemäß ihrer Funktionsweise verbinden sich Online-Tauschbörsen sofort nach dem Start des PCs mit dem Internet. Wenn sich auf dem PC bereits der Film „Joy – Alles außer gewöhnlich“ samt Tauschbörse befindet, muss der Gast während seines Aufenthalts keinen Film heruntergeladen, sondern nur angeboten haben, weil gleichzeitig die eigenen Inhalte anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Der Tatbestand des Anbietens und somit der Verbreitung des geschützten Werks ist so auch durch das reine Downloaden über die einschlägigen Tauschbörsen erfüllt und damit Grund für Abmahnschreiben der Kanzlei.

Wer haftet bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung?

Die Abmahnung richtet sich zunächst immer an den Inhaber des Internetanschlusses, über welchen die Rechtsverletzung begangen worden sein soll. Der Anschlussinhaber wird von Waldorf Frommer aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen Vergleichsbetrag von € 815,00 zu zahlen.

Der Anschlussinhaber haftet nicht automatisch bei einer Frommer Legal Abmahnung wegen „Joy – Alles außer gewöhnlich“. Sobald andere Personen den Anschluss mitnutzen und als Täter infrage kommen, können sowohl die Tätervermutung als auch die Störerhaftung entfallen. Daher hat der Anschlussinhaber in vielen Fallgestaltungen, bei denen er nicht Täter der jeweiligen Rechtsverletzung ist, gute Chancen, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Maßgeblich ist stets auch die Erfüllung der – vom BGH in diversen Entscheidungen geforderten und konkretisierten – sekundären Darlegungslast.

Was tun bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung? 

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Ohne Prüfung sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Joy – Alles außer gewöhnlich” haftbar sind, weil ihn andere, wie z. B. Partner, Kinder, Mitbewohner, Besuch etc., über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe Tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „The Last Witch Hunter“.


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