Waldorf-Frommer-Abmahnung | "Kill Command – Die Zukunft ist unbesiegbar" | bundesweite Hilfe

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Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Kill Command – Die Zukunft ist unbesiegbar“ erhalten, weil Sie angeblich diesen Film illegal in einer Internettauschbörse (Filesharing) angeboten haben? Man fordert deshalb € 915,00 von Ihnen sowie eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung, bei der Sie im Fall eines Verstoßes eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 bezahlen müssen? Lesen Sie hier, was man gegen diese Forderungen tun kann. Oft sind derartige Forderungen gegen den Inhaber des Internetanschlusses nicht gerechtfertigt.

Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung

Viele Betroffene solcher Abmahnungen aus München wissen überhaupt nicht, warum Sie den Brief erhalten haben. Denn in solchen Fällen hat oft nicht der Abgemahnte selbst, sondern jemand anders den Film „Kill Command – Die Zukunft ist unbesiegbar“ im Internet angeboten. In diesen Fällen haften die Abgemahnten maximal als Störer, oft jedoch auch überhaupt nicht. Hat der Abgemahnte selbst den Film angeboten, so sollte er tunlichst einen Anwalt damit beauftragen, ihm eine modifizierte Unterlassungserklärung zu erstellen. Ob man als Täter dann an die Waldorf Frommer Rechtsanwälte etwas im Wege eines Vergleichs bezahlt oder die Verjährung abwartet – was dazu führen kann, dass überhaupt nichts mehr bezahlt werden muss –, ist eine individuelle Entscheidung.

Die Haftung bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung kann komplett entfallen

Sobald der Partner, die Kinder, Mitbewohner oder andere, wie z. B. Gäste, den Film „Kill Command – Die Zukunft ist unbesiegbar“ angeboten haben, sollte man keinesfalls vorschnell eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass man überhaupt nicht mehr rekonstruieren kann, wer überhaupt der Täter war. Denn dann ist ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung nicht auszuschließen.

In diesen Fällen sollte man unbedingt anwaltlich prüfen lassen, ob man überhaupt als sog. Störer (Haftung für Dritte) haftet, weil man Belehrungs- und Überwachungspflichten verletzt hat. Diese Pflichten bestehen bei weitem nicht gegenüber sämtlichen Mitnutzern des Internetanschlusses. Diese, für eine Haftung erforderlichen Pflichtverletzungen können im Familienverbund oder bei volljährigen Gästen ausscheiden (so der Bundesgerichtshof).

Selbst wenn Pflichten bestanden haben, Sie als Abgemahnter diese jedoch erfüllt haben, dann haben Sie „alles richtig gemacht“ und haften überhaupt nicht. Dann müssen Sie weder eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben noch die geforderten € 915,00 bezahlen.

Nutzen Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung meine kostenlose Erstberatung!

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Kill Command – Die Zukunft ist unbesiegbar ” haftbar sind, weil andere die Serie über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
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  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Colonia Dignidasd – Es gibt kein Zurück“


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