Waldorf Frommer Abmahnung zu „Dunkirk“ – was bedeutet das?

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Warner Bros. lässt Filme von Waldorf Frommer schützen

Waldorf Frommer ist eine Münchener Rechtsanwaltskanzlei, die vorwiegend im gewerblichen Rechtsschutz tätig ist. Bekannt ist die Kanzlei vor allem dafür, Urheberrechte an Filmen zu schützen. Dabei kann Waldorf Frommer namhafte Firmen zu den eigenen Mandanten zählen. So vertrauen die deutschen Ableger von Warner Bros. und von Twentieth Century Fox der Kanzlei den Schutz und die Durchsetzung ihrer Rechte an. Werden also Urheberrechte an einem Warner Bros. Film in Deutschland verletzt, wird Waldorf Frommer tätig und versucht, die Ansprüche von Warner Bros. durchzusetzen. Dazu dienen der Kanzlei sogenannte Abmahnungen. In jüngster Vergangenheit waren Verletzungen am brandneuen Kriegsfilm Dunkirk häufig Gegenstand solcher Abmahnungen.

Wieso mahnt Waldorf Frommer zu Dunkirk ab?

An so gut wie jedem Film, zumindest aber an den kommerziellen Kinofilmen, hält jemand die Rechte. In aller Regel sind das die Filmproduzenten oder Investoren. Ohne Zustimmung der Rechteinhaber darf ein Film nicht verbreitet oder vervielfältigt werden. In Zeiten des Internets passiert das jedoch ständig. Was früher Raubkopien waren, sind heute Streaming-Plattformen wie einst kinox.to oder Foren, in denen sogenanntes Filesharing betrieben wird. Sowohl das Betreiben als auch das Nutzen solcher Dienste stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.

Vor allem aktuelle und renommierte Filme wie Dunkirk werden sehr häufig illegal im Internet angeboten. Dementsprechend haben die Produktionsfirmen ein großes Interesse daran, ihre Ansprüche durchzusetzen. Aufgrund einer Urheberrechtsverletzung können von den Verantwortlichen Schadensersatz und Unterlassung gefordert werden. Und genau diese Begehren finden sich in den Abmahnungen von Waldorf Frommer. Die Empfänger werden aufgefordert, mehrere hundert Euro zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. So sollen verletzte Rechte an Dunkirk restituiert und vor weiteren Urheberrechtsverletzungen abgeschreckt werden.

Was bedeutet die Abmahnung zu Dunkirk?

Eine Abmahnung kommt für den Empfänger meist überraschend und übt ein gewisses Maß an Druck aus. Definitiv ist eine Abmahnung ernst zu nehmen: egal, ob sie zu Dunkirk oder einem anderen Werk erfolgt. Dennoch darf man nicht in Panik verfallen. Vor allem darf man den Forderungen von Waldorf Frommer in keinem Fall nachkommen! Das hätte zur Folge, dass man ggf. noch weit höhere Beträge zahlen muss und darüber hinaus noch rechtliche Konsequenzen warten.

In den meisten Fällen müssen die Empfänger einer Abmahnung wesentlich weniger zahlen, oft auch gar nichts. Das liegt einerseits daran, dass Waldorf Frommer teilweise die „Falschen“ abmahnt – beispielsweise den Anschlussinhaber eines Internetzugangs, obwohl ein anderer Nutzer verantwortlich ist. Andererseits daran, dass auch die tatsächlich Verantwortlichen geschickt reagieren können und sich dadurch entlasten bzw. weniger zahlen müssen. Eine bedachte Reaktion zahlt sich also aus!

Abmahnung zu Dunkirk – was ist zu tun?

Was sollen Empfänger einer Abmahnung also tun? Zunächst einmal ruhig bleiben! Wie so oft, hängt alles vom Einzelfall ab. Es gibt daher keine pauschale Lösung für alle Abmahn-Fälle. Vorläufig kann sich jedoch jeder an folgendem Schema orientieren:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen Empfängern einer Abmahnung überdies eine kostenlose Erstberatung an! Unsere Anwälte überprüfen Ihren Fall und geben eine Einschätzung über Ihre Chancen, etwaige Risiken und zu erwartende Kosten ab. Uns gegenüber gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein! Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch sind wir für Anliegen offen und hilfsbereit! 


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