Waldorf-Frommer-Klage für Sony Music vor dem AG Leipzig wegen Filesharing eines Musikalbums

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In einem Filesharing-Verfahren vor dem AG Leipzig beantragt die Kanzlei von Waldorf Frommer für das illegale Bereitstellen eines Musikalbums der Sängerin Shakira einen Schadensersatzanspruch in Höhe von mindestens 450,00 EUR und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 EUR, d.h. einen Gesamtbetrag in Höhe von mindestens 956,00 EUR. Mit der Klage sollen Ansprüche aus einer im Jahr 2011 festgestellten Urheberrechtsverletzung in sog. Internettauschbörsen geltend gemacht werden.

Der Klage ging zuvor ein Mahnbescheidsantrag aus dem Jahr 2014 voraus, gegen welchen der Beklagte fristgemäß Widerspruch eingelegt hat.

Nach den gestrigen BGH Entscheidungen (BGH Urteile vom 11. Juni 2015, Az:  I ZR 19/14, I ZR 21/14 und I ZR 75/14) zur Schadensersatzhöhe dürfte der geforderte Schadensersatzanspruch deutlich erhöhen. Da der BGH zum Leidwesen vieler Betroffener ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 200,00 EUR als angemessen erachtet und bei einem Musikalbum mit 15 Titeln einen Anspruch in Höhe von 3.000,00 EUR zugesprochen hat. Bei vorliegend 16 Musiktiteln des betreffenden Albums „Sale el Sol“ von Shakira dürfte damit sogar ein Anspruch in Höhe von 3.200,00 EUR gefordert werden können. Dies jedoch nur dann, wenn der Beklagte die zunächst bestehende Vermutung der Täterschaft nicht wiederlegen kann.

Genau hierauf wird es in Zukunft besonders bei der Verteidigung in Filesharing-Sachen ankommen.

Ein Anschlussinhaber muss dabei darlegen, dass andere Personen zum Tatzeitpunkt selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und deshalb als Täter der geltend gemachten Rechtsverletzungen in Betracht kommen. Gelingt ihm dies, ist dadurch die tatsächliche Vermutung der Täterschaft des Inhabers eines Internetanschlusses wiederlegt und die Durchsetzung des Schadensersatzes gegen diesen nicht möglich. Allenfalls könnte dann noch eine Haftung als Störer bestehen, die dann greift, wenn Prüf-, Belehrungs- (z.B. bei Minderjährigen) oder Sicherungspflichten (WLAN) nicht nachgekommen wurde.

Gern stehen wir im Rahmen einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung oder einer individuellen persönlichen Erstberatung zur Verfügung.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt


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