Wann besteht ein Gesamtschuldnerausgleich für Miete bei räumlichem Getrenntleben?

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Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, d. h. keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen.

Das OLG Köln hatte sich in seinem Beschluss vom 12.7.2018 – 10 UF 16/18 – mit der Frage auseinandergesetzt, ob sich im Falle des Getrenntlebens von Ehegatten der aus der Mietwohnung ausgezogene Ehegatte hälftig an der Miete beteiligen muss.

Die Eheleute hatten gemeinsam eine Mietwohnung angemietet. Im Zuge der räumlichen Trennung zog die Ehefrau aus der Wohnung aus, der Ehemann verblieb in der Wohnung. Der Ehemann zahlte nach Auszug der Ehefrau die komplette Miete inklusive Nebenkosten bis zu seinem Auszug.

Das OLG kam zu dem Ergebnis, dass dem in der Ehewohnung verbliebenen Ehemann eine Überlegungsfrist von ca. drei Monaten zuzubilligen ist, ob er in der vormals gemeinsam genutzten Ehewohnung verbleiben oder ebenfalls ausziehen und eine andere Wohnung anmieten will. Während dieser Überlegungsfrist von ca. drei Monaten besteht nach Ansicht des OLG Köln zugunsten des Mannes ein Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich gegen die getrennt lebende Ehefrau. Allerdings hat der Ehemann nur einen Anspruch auf hälftige Zahlung des Betrages, soweit die bisher gezahlte Miete eine angemessene Miete übersteigt. Der Ehemann muss sich also die Kosten einer angemessenen Wohnung anrechnen lassen. Von der Differenz dieser Kosten zu der bisherigen Ehewohnung hat die Ehefrau im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs dem Ehemann die Hälfte zu erstatten.

Bestand das Mietverhältnis über die gemeinsam angemietete Wohnung länger, kann sich auch die Bedenkzeit verlängern, zum Beispiel auf sechs Monate. Wie immer, kommt es auch hier auf den konkreten Einzelfall an.

In familienrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


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