Wann die private Unfallversicherung bei Invalidität durch Bandscheibenvorfall zahlt

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Erleidet jemand einen Bandscheibenvorfall, so käme er vielleicht nicht unmittelbar auf die Idee, dass seine private Unfallversicherung hierfür eine Invaliditätsleistung zahlt. 

Eine Unfallschädigung nach den Bestimmungen der privaten Unfallversicherung liegt dann vor, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis mit Kraft auf den Körper in der Weise einwirkt, dass ein Körperschaden entsteht.

Häufig ist bei Bandscheibenvorfällen das Merkmal des Einwirkens mit Kraft von außen das Entscheidende.

Die private Unfallversicherung muss nach der Rechtsprechung auch bei einem Bandscheibenvorfall zahlen, wenn die Schädigung aus eben einem solchen Unfall resultiert. Bei Vorliegen eines Bandscheibenvorfalles kommt es in der Praxis daher entscheidend auf die Frage an, ob mit Kraft von außen auf den Körper eingewirkt wurde. 

Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein schwerer Gegenstand beim Hochheben oder Verladen außer Kontrolle gerät. 

Der Versicherte hat in diesem Fall den Nachweis zu führen, dass der Bandscheibenvorfall auf das Unfallereignis zurückzuführen ist. Tritt der Versicherer dem entgegen, dass bereits vor Schädigungen an der Bandscheibe bestanden haben, so hat er wiederum diese zu beweisen.

Es lohnt sich jedenfalls immer ein genauer Blick auf das zugrundeliegende Ereignis. In einigen Versicherungstarifen sind Wirbelsäulenverletzungen allerdings bereits vertraglich ausgeschlossen, sodass daraus entstehende Beschwerden von Vornherein nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind. 

Es ist anhand der Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, welche Art der Schädigungen an der Wirbelsäule überhaupt vom Versicherungsschutz umfasst sind. 

Die Versicherungsbedingungen können Sie jederzeit bei ihrem Versicherer anfordern. Dabei ist zu beachten, dass nicht die aktuellen Versicherungsbedingungen übersandt werden, sondern diejenigen die für ihren Vertrag gültig sind. 

Häufig sind dies die Versicherungsbedingungen, die bei Vertragsabschluss zugrunde lagen. Zum Teil sind alte Versicherungsbedingungen die besseren.


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