Wann ist der Versuch im deutschen Strafrecht strafbar?

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Im deutschen Strafrecht ist der Versuch einer Straftat unter bestimmten Bedingungen strafbar. Dies umfasst Situationen, in denen eine strafbare Handlung geplant und teilweise umgesetzt, aber nicht vollständig ausgeführt wurde. Der Versuch wird strafrechtlich erfasst, um potenzielle Täter abzuschrecken und die Gesellschaft vor den möglichen Folgen der geplanten Straftaten zu schützen.

Arten und Voraussetzungen des strafbaren Versuchs

Es gibt zwei Haupttypen von Versuchen: den unvollendeten Versuch, bei dem der Täter mit der Ausführung begonnen hat, und den fehlgeschlagenen Versuch, bei dem externe Umstände die Vollendung der Tat verhindern. Für die Strafbarkeit ist entscheidend, dass der Täter vorsätzlich gehandelt hat und die Tat ernsthaft intendierte.

Tatentschluss und unmittelbares Ansetzen

Ein wesentliches Merkmal des strafbaren Versuchs ist der Tatentschluss, der Vorsatz des Täters, die Tat zu vollenden. Dieser Vorsatz muss sich auf alle wesentlichen Merkmale der geplanten Straftat beziehen. Gemäß § 22 StGB liegt ein Versuch vor, wenn der Täter zur Tatbestandsverwirklichung unmittelbar ansetzt. Dies bedeutet, dass er mit Handlungen beginnt, die direkt auf die Tatbestandsverwirklichung abzielen.

Rechtswidrigkeit und Schuld

Die Strafbarkeit eines Versuchs setzt voraus, dass der Täter rechtswidrig und schuldhaft handelt. Dies bedeutet, dass keine rechtfertigenden oder entschuldigenden Umstände vorliegen dürfen, wie beispielsweise Notwehr.

Rücktritt vom Versuch und seine strafrechtlichen Konsequenzen


Ein wichtiger Aspekt des Versuchsrechts ist die Möglichkeit des Rücktritts. Wenn ein Täter von der weiteren Ausführung der Tat absieht, kann dies zu einer Straffreiheit oder -minderung führen. Der Rücktritt muss freiwillig erfolgen und die Tat darf noch nicht unumkehrbar begonnen haben. Ein unvollendeter Rücktritt, bei dem der Täter nach Beginn der Ausführung abbricht, kann immerhin zu einer Strafmilderung führen.

Schlussbemerkung: Präventive Wirkung und rechtliche Feinheiten


Die Regelungen zum strafbaren Versuch im deutschen Strafrecht dienen nicht nur der Bestrafung, sondern auch der Prävention von Kriminalität. Sie sollen potenzielle Täter abschrecken und zugleich eine Chance für Einsicht und Umkehr bieten, bevor eine Straftat vollendet wird.

Foto(s): @BHG

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