Wann kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen?
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Eltern sind nach einer Trennung oft so verstritten, dass sie nicht mehr miteinander vernünftig reden können und nur noch streiten. Dies überträgt sich auch auf das Kind. In einem solchen Fall schadet die gemeinsame elterliche Sorge mehr, als sie nutzt. War ein Elternteil in der Vergangenheit gegenüber dem Kind gewalttätig oder hat dem Kind auf andere Weise so geschadet, dass es physische oder psychische Spuren davon trägt, dann ist es auch in Zukunft unmöglich, mit dem dem Kind so schadenden Elternteil das Sorgerecht weiterhin gemeinsam auszuüben. Dies alles sind Fälle, in denen die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge beantragt werden kann. Der Antrag ist beim örtlich zuständigen Familiengericht zu stellen. Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk das Kind wohnt. Ist der Antrag bei Gericht eingereicht, beauftragt das Gericht zunächst das Jugendamt, eine Stellungnahme abzugeben. Das Jugendamt setzt sich dann mit beiden Eltern in Verbindung. Altersentsprechend wird auch mit dem Kind geredet. In hochstrittigen Verfahren bestellt das Gericht für das Kind einen Verfahrensbeistand. Dieser ist Anwalt des Kindes. Der Verfahrensbeistand ist dafür da, die Meinung des Kindes herauszufinden und auch vor Gericht ausschließlich das Kind zu vertreten. Die Übertragung der elterlichen Sorge alleine auf einen Elternteil stellt eher den Ausnahmefall dar. Vorab wird das Gericht versuchen, eine Einigung zu erzielen. Festgestellt wird auch, welche Teile der elterlichen Sorge denn betroffen sind. Dies können z. B. die Gesundheitsfürsorge sein oder auch die schulischen Angelegenheiten. Dann reicht es oft, wenn nur dieser Teilbereich aus der gesamten elterlichen Sorge auf einen Elternteil alleine übertragen wird. In manchen Fällen ist auch die Erteilung einer Vollmacht möglich. Oberstes Ziel in allen Sorgerechtsverfahren ist es, die Angelegenheit möglichst einvernehmlich aber stets im Sinne des Kindes zu regeln.
Bei Fragen zur Beantragung der alleinigen elterlichen Sorge können Sie sich gerne an Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, Dr. Sonntag Rechtsanwälte Fürth wenden.
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