Warnung vor der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Malta

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Derzeit versendet eine Datenschutzauskunft-Zentrale massenhaft Schreiben an Freiberufler und Gewerbetreibende. Das Schreiben ist mit der Überschrift „Datenschutzauskunft-Zentrale“ und „Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“ überschrieben. Als Adresse ist die Lehnitzstraße 11, 16515 Oranienburg angegeben. Dass dort niemand anzutreffen sein wird, liegt auf der Hand. Die Hinterleute solcher Maschen tarnen sich gerne, damit man ihrer nicht habhaft werden kann.

Trickformular der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale

Das Trickformular ist ähnlich gestaltet wie die Formulare der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH und der GES Registrat GmbH, gegen die unsere Kanzlei unzählige obsiegende Gerichtsurteile erstritten hat. Im Anschreiben zu dem Trickformular wird darum gebeten, das Formular ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden, um der gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der seit 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung nachzukommen.

Das eigentliche Trickformular ist dann gestaltet wie so viele Trickformulare zuvor auch. Der folgende Einleitungstext ist neben den auszufüllenden Spalten zu finden:

"Datenschutzauskunft-Zentrale

Datenschutzangebot zur Wahrung Ihrer Pflichten.

Sehr geehrte Damen und Herren.

nur vollständige und aktuelle Firmen- und Betriebsdaten gewährleisten die Einhaltung der von den Datenschutzgesetzen aufgestellten Anforderungen. Für die rechtssichere Ausgestaltung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen gemäß den Vorgaben der DS-GVO. Prüfen Sie bitte die Daten zum Basisschutz und senden diese bei Annahme zwecks Bearbeitung und Vervollständigung bis zum 09. Oktober 2018 zurück

Mit freundlichen Grüßen

DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale"

DAZ-Vertragsfalle lauert im Kleingedruckten

Spätestens nach dem oben dargestellten Text liest man nicht mehr weiter, so dass der Adressat die nachfolgende und für ihn verheerenden Stellen überliest, nämlich:

"Basisdatenschutz-Beitrag jährlich netto, zzgL Ust: Eur 498"

und

"Durch die Unterzeichnung wird die Leistung für drei Jahre verbindlich bestellt"

Das bedeutet, dass mit Unterzeichnung des Trickformulars eine Verbindlichkeit von 1.494 € netto, also 1.777,86 € brutto eingegangen wird.

Auf ihrer Website wird dann auch deutlich, dass die Hinterleute von Malta aus operieren, denn als Vertragspartner wird die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd., 141 Edgard Bernard Street Gzira, GZR1707 Malta angegeben. Von der Aufmachung des Formulars und der Gestaltung der Internetseite erinnert die Masche sehr an das Geschäftsmodell der GES Registrat GmbH bzw. der REGISTA Ltd., gegen die wir zahlreiche erfolgreiche Gerichtsverfahren geführt haben.

Laufzeit des Vertrages mit der Datenschutzauskunft-Zentrale

In den AGB ist noch der folgende Passus zur Laufzeit des Vertrages zu finden:

„Die Laufzeit des Vertrages beträgt zunächst 36 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht von einer der Parteien bis spätestens drei Monate vor Ablauf der gerade aktiven Vertragslaufzeit gekündigt wird. Kündigungen haben fristgerecht und in schriftlicher Form zu erfolgen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.“

Rechnung der DAD Datenschutzauskunft-Zentrale

Unmittelbar nach Rücksendung des Trickformulars erfolgt die Rechnungsstellung durch die Datenschutzauskunft-Zentrale. Geltend gemacht wird zunächst der Beitrag für das erste Rechnungsjahr. Sicherlich in der Hoffnung, der Adressat würde den Betrag zahlen, damit er seine Ruhe hat. Bis dann der Beitrag für das zweite und das dritte Rechnungsjahr einkassiert wird.

Abwehr der Forderungen der Datenschutzauskunft-Zentrale

Forderungen der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale lassen sich abwehren. Das haben wir anhand der exakt gleich gestalteten Trickformulare in den letzten Jahren massenhaft gerichtlich durchexerziert und konnten unsere Mandanten stets davor bewahren, Zahlungen an Abofallenbetreiber wie die Datenschutzauskunft-Zentrale zu leisten. 

Die Rechnungen treffen ein (Update vom 14. November 2018)

Seit dem heutigen Tage melden sich zahlreiche Mandanten, die eine Rechnung der Datenschutzauskunft-Zentrale erhalten haben. Eingetrieben wird der erste von drei Jahresbeiträgen in Höhe von 498,00 €. Zahlen Sie diese Rechnungen keinesfalls ungeprüft auf das dort angegebene maltesische Konto. Solche Forderungen lassen sich abwehren.

Gerne beraten wir Sie hierzu bundesweit. Schnell, effektiv und erfolgreich. Weitere Informationen halten wir auf unserer Website bereit:

http://www.ll-ip.com/aktuelles/daz-datenschutzauskunft-zentrale


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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