Warnung vor Online-Brokern durch das BKA und die BaFin

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Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter aus Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen-Anhalt, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen warnen aktuell gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor einer neuen Masche von Betrügern, die auf Online-Handelsplattformen Anlageprodukte mit scheinbar hohen Gewinnchancen bei einfachster Handhabung anbieten.

Der Kunde investiert angeblich in finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for difference – CFDs) und binäre Optionen auf Rohstoffe, Aktien, Indizes, Währungen („Forex“oder Kryptowährungen). Wie genau die Kapitalanlage funktioniert, erklärt der Onlinehändler auf seiner Internetseite allerdings nicht. 

Viele der Anbieter verfügen noch nicht einmal über die notwendigen Lizenzen, derartige Geschäfte in Deutschland bzw. mit deutschen Kunden zu tätigen.

Hat sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert und erstes Geld investiert, wird er umgehend von Mitarbeitern der Handelsplattform angerufen. Die Anrufer geben sich als kompetente Finanzbroker mit jahrelanger Handelserfahrung aus, um sich so das Vertrauen der Neukunden zu erschleichen. Tatsächlich handelt es sich jedoch um Betrüger, die die Anleger um ihr Kapital bringen wollen.

Besonders dreist ist, dass der Anleger den Stand seines Anlagekontos vermeintlich online einsehen kann. Dort werden ihm mithilfe der Betrugssoftware der Handelsplattform Kontobewegungen und hohe Gewinne angezeigt. Dass seine Einlage unmittelbar beeindruckende Gewinne erzielt, überzeugt den Kunden so von dem Geschäft, dass er weitere Investitionen tätigt. Will er sich allerdings sein Guthaben auszahlen lassen, bricht der Kontakt zur Handelsplattform ab und der angebliche Berater ist nicht mehr erreichbar oder gar unbekannt. In anderen Fällen wird der Anleger mit Ausreden vertröstet oder gar überredet, noch mehr Geld einzuzahlen, damit eine Auszahlung erfolgen könne.

Fakt ist: Die eingezahlten Gelder werden in Wahrheit nie einer Kapitalanlage zugeführt. Die komplette Handelsplattform einschließlich des vermeintlichen Kundenkontos ist ein Fake.

Die Aussichten der Opfer, ihr Geld wiederzuerlangen, sind sehr gering. Die Täter überweisen und verschieben die Kundengelder auf verschiedenste Konten im Ausland, die Betreiberfirmen der Handelsplattformen wechseln häufig und bei den Firmensitzen handelt es sich um bekannte Offshore-Briefkastenadressen. Es droht der Totalverlust des investierten Kapitals.

Die BaFin weist darauf hin, dass beim Handel mit CFDs und binären Optionen grundsätzlich ein hohes Verlustrisiko besteht. 

Seit dem 2. Juli 2018 sind im Interesse des europaweiten Anlegerschutzes auch lizenzierten Finanzdienstleistungs- und Kreditinstituten die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf binärer Optionen an Privatkunden verboten. 

Bereits am 8. Mai 2017 hatte die BaFin die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von CFDs an Privatkunden beschränkt. 

Seit dem 1. August 2018 gelten hierfür europaweit weitere Beschränkungen wie Hebelbeschränkungen, automatische Verlustbegrenzungen, ein Nachschusspflichtverbot, Vermarktungsbeschränkungen und eine verpflichtende Risikowarnung.


Bei komplexen Rechtsstreitigkeiten ist es ratsam, sich an einen Spezialisten zu wenden, um fachkundige Unterstützung zu erhalten. Frau Rechtsanwältin Kes ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt die Interessen von Privatanlegern bundesweit.

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