Warum es sich lohnt, im Schatten zu parken

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Viele verfügen über eine Hausratversicherung. Nur die wenigsten wissen aber, dass diese über die sogenannte Außenversicherung auch außerhalb der eigenen vier Wände Schutz bietet.

Nützlich ist beispielsweise zu wissen, dass derjenige, dessen Auto in einem Parkhaus aufgebrochen und daraus Sachen entwendet wurden, Ansprüche gegen seine Hausratversicherung haben kann. Ein versicherter Einbruchdiebstahl liegt nach den Bedingungen nämlich auch dann vor, wenn in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufgebrochen wird. Bei einem Parkhaus handelt es sich aber um ein solches Gebäude und bei einem verschlossenen Pkw um ein Behältnis. Deshalb hat das OLG Hamm bereits 1991 entschieden (NJW-RR 1991, 1438), dass Versicherungsschutz besteht, wenn ein in einem Parkhaus abgestellter Pkw aufgebrochen und daraus etwas entwendet wird. Dieser Auffassung haben sich andere Oberlandesgerichte angeschlossen (OLG Saarbrücken r+s 1995, 108; OLG Düsseldorf r+s 1998, 160).

Wichtig ist aber, dass das Aufbrechen nach den Bedingungen in einem Raum eines Gebäudes erfolgt sein muss. Zwar handelt es sich bei den jeweils überdachten Etagen eines Parkhauses um solche Räume. Allerdings ist fraglich, ob auch die oberste, nicht überdachte Etage eines Parkhauses dazu gehört. Sicherheitshalber empfiehlt es sich daher, nicht auf der obersten Etage, sondern überdacht und somit im Schattenzu parken. Das ist – jedenfalls bei sommerlichen Temperaturen – nicht nur gut für das Klima im Fahrzeug, sondern auch für den Versicherungsschutz.

Für sämtliche versicherungsrechtlichen Fragen nicht nur zum Thema Hausrat stehen ihnen die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei von Rochow & Partner GbR gerne zur Verfügung.


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