Was CFS/ME-Betroffene zur Berufsunfähigkeits- und Erwerbsminderungsrente wissen müssen
- 2 Minuten Lesezeit
Teil II
Was Sie bei der Erwerbsunfähigkeitsrente der DRV beachten sollten
Was ist (volle) Erwerbsminderung, § 43 Abs. 2 SGB VI?
Berufsunfähigkeit in der privaten Versicherung (siehe Teil I) ist etwas völlig Anderes als die Erwerbsunfähigkeit in der Rentenversicherung (DRV). Für die volle Erwerbsminderung müssen die Gesundheitsprobleme noch erheblicher sein. Während es bei der Berufsunfähigkeit genügt, wenn mehr als 50 Prozent der Arbeitsleistung nicht mehr möglich sind, muss der voll Erwerbsgeminderte nicht einmal mehr drei Stunden täglich arbeiten können.
Achtung: Die privaten Versicherer nehmen dabei nicht nur die zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit in den Blick, sondern jede Tätigkeit, die man mit seinen Fähigkeiten noch ausüben könnte.
Was mache ich, wenn ich meine, voll erwerbsgemindert zu sein?
Wenn Sie ein ärztliches Attest haben, das Ihnen ein sog. Restleistungsvermögen von täglich weniger als drei Stunden bescheinigt, sollten Sie bei der DRV Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragen. Vergessen Sie nicht das Attest einzureichen.
Muss ich den Gutachter aufsuchen, den mir die DRV benennt?
Die DRV gibt nach Ihrem Antrag ein Gutachten in Auftrag. Hier sollten Sie sich zur Verfügung stellen. Legen Sie dabei Ihre Arzt-Befunde beim DRV-Gutachter vor. Doch auch hier gilt: Der Richter wird später noch einen zusätzlichen gerichtlichen Sachverständigen beauftragen.
Was tun, wenn der Rentenantrag abgelehnt wurde?
Fristgemäßen Widerspruch einlegen. Dafür sind exakt zwei Sätze nötig:
„Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom (Datum) ein. Der Bescheid ist rechtswidrig, weil er meine gesundheitlichen Beschwerden und Beeinträchtigungen nichtzutreffend berücksichtigt.“
Eine weitere Begründung ist nicht erforderlich. Haben Sie allerdings neue Atteste, können diese hilfreich sein. Auf Ihren Widerspruch wird die DRV entweder die Rente zusprechen (Abhilfebescheid) oder aber den Widerspruch zurückweisen. Dies muss innerhalb von drei Monaten geschehen. Die Klage gegen einen Widerspruchsbescheid ist dann innerhalb eines Monates beim Sozialgericht Ihres Wohnortes möglich.
Unser Rat an Sie
Renten sind von existenzieller Bedeutung. Gehen Sie daher keine unnötigen Risiken ein. Bei der Diskussion auf der CFS/ME-Fachtagung 2016 wurde beispielsweise die Idee vorgeschlagen, dass Betroffene bei den Auseinandersetzungen Gerichtsentscheidungen zitieren.
Wir halten das nicht für zielführend. Grund: Solche Zitate überzeugen Versicherer praktisch nie, weil CFS/ME-Erkrankungen kaum vergleichbar sind.
Wir empfehlen daher vielmehr: Lassen Sie sich frühzeitig – idealerweise schon bevor Sie überhaupt mit dem Versicherer in Kontakt treten – von uns als Spezialisten für CFS/ME im Personenversicherungsrecht beraten. Entscheidend für Ihren Erfolg: Belastbare medizinischen Unterlagen und eine auf Ihre persönliche Situation maßgeschneiderte Strategie.
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