Was geschieht mit minderjährigen Kindern beim Tod der sorgeberechtigten Eltern?

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Die wenigsten Eltern gehen davon aus, dass sie versterben wenn ihre Kinder noch minderjährig sind. Wenn dieser Fall jedoch wider Erwarten tatsächlich eintritt und dann sogar noch beide Eltern z. B. bei einem Autounfall ums Leben kommen, sollte Vorsorge für die Kinder in Form einer Vormundsbestimmung bzw. einer letztwilligen Sorgeverfügung getroffen sein. Dieses Dokument sichert den Verbleib der Kinder bei der gewünschten Person und kann ohne großen Aufwand von den Eltern selbst erstellt werden.

Man muss zunächst unterscheiden, ob ein Elternteil verstorben ist oder beide Elternteile. In der Regel haben beide Eltern ein gemeinsames Sorgerecht für die minderjährigen Kinder. Das ist automatisch so, wenn die Eltern bei der Geburt des Kindes verheiratet waren. Auch bei den meisten nicht verheirateten Paaren wird dem Vater das gemeinsame Sorgerecht von der Mutter durch Erklärung beim Standesamt oder Jugendamt eingeräumt. Wenn ein Elternteil noch lebt, dann erhält der überlebende Elternteil das alleinige Sorgerecht für die noch minderjährigen Kinder. Ein Vormund wird dann nicht gebraucht.

Hat der überlebende Elternteil aber kein Sorgerecht, z. B. ab und an bei nicht verheirateten Paaren, die sich kaum gekannt und nie zusammengelebt haben, so muss das Familiengericht entscheiden, ob dieser Elternteil, der oft mit dem Kind nicht allzu viel zu tun hatte, ein Sorgerecht erhält. In nicht wenigen Fällen wird das dem verstorbenen Elternteil, der bisher das alleinige Sorgerecht hatte und sich um das Kind gekümmert hat, nicht recht sein.

Das Vormundschaftsgericht kommt auch dann zum Zuge und muss eine Entscheidung für das Kind treffen, wenn beide Eltern versterben. Der Familienrichter oder die Familienrichterin wird das Umfeld des verstorbenen Elternteils oder der verstorbenen Eltern und des Kindes erforschen und sehen, z. B. welche Verwandte oder welcher Verwandter geeignet ist, sich um das Kind zu kümmern. In der Regel werden Familienangehörige, die eine persönliche Bindung zum Kind haben und von ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen zur Fürsorge geeignet sind, bevorzugt. Gute Freunde der Eltern, die ggf. genauso geeignet oder geeigneter sind, rücken erst einmal nicht in den Focus des Gerichts. Die verstorbenen Eltern kann man nicht mehr befragen; daher ist es für den Amtsrichter schwierig, den mutmaßlichen Willen der Eltern zu erkunden.

Eine Sorgerechtsverfügung, auch Vormundsbestimmung genannt, kann von den Sorgerechtsinhabern, also den Eltern, handschriftlich erstellt werden. Die Eltern sollten sich in dem Dokument selbst benennen, sagen dass sie die Eltern der minderjährigen Kinder sind und dass sie ein Sorgerecht haben und erklären, wer sich nach ihrem Tode um die Kinder kümmern soll. Das Dokument ist zu datieren und zu unterschreiben und sollte dem Gericht im Todesfall im Original vorgelegt werden.

In der Sorgerechtsverfügung können z. B. eine Tante oder ein Onkel bestimmt werden. Auch Freunde der Eltern. Es können aber auch Personen explizit ausgeschlossen werden. Wenn beispielsweise die Eltern der Meinung sind, dass eine bestimmte Tante oder ein bestimmter Onkel ungeeignet ist zur Versorgung der Kinder, sollte man das explizit herausstellen.

Die in der Sorgerechtsverfügung benannten Personen, die später die Vormundschaft über die minderjährigen Kinder übernehmen sollen, sollten im Vorfeld explizit durch die Eltern gefragt werden, ob Sie bereit sind diese Aufgabe zu übernehmen. Die Sorgerechtsverfügung läuft also ins Leere, wenn die dort benannte Person gute Gründe anführt, nicht Vormund sein zu können.

Eine Vormundschaft kann nur übernehmen, wer volljährig ist und nicht selbst unter gesetzlicher Betreuung steht. Der Vormund sollte nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein. Wenn das Kind bereits 14 Jahre alt ist, kann es der Bestellung eines Vormundes auch widersprechen.

Wie alle wichtigen Dokumente sollte auch die Sorgerechtsverfügung gefunden und dem Vormundschaftsgericht übergeben werden, wenn sie im Todesfall der Eltern gebraucht wird.


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