Was ist ein Arbeitsvertrag?
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Wesen und Rechtsgrundlagen für Arbeitsverträge
Ein Arbeitsvertrag ist der Vertrag, durch den sich ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber zur entgeltlichen Arbeitsleistung verpflichtet. Damit ist der Arbeitsvertrag als gegenseitig verpflichtender schuldrechtlicher Vertrag eine Sonderform des Dienstvertrags nach §§ 611 ff. BGB. Hieraus resultieren insbesondere die folgenden Pflichten:
Für den Arbeitnehmer:
- persönliche Arbeitsleistung
- Gehorsamspflicht
- Treuepflicht
Für den Arbeitgeber:
- Zahlung des Arbeitsentgelts
- Beschäftigungspflicht
- Urlaubsgewährung
- Fürsorgepflicht
Die einzelnen Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer finden sich in:
- formellen Gesetzen
- materiellen Gesetzen wie z. B. Rechtsverordnungen
- Tarifverträgen (TVe) / Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR)
- Betriebs- / Dienstvereinbarungen
- Einzelarbeitsverträgen
- betrieblicher Übung
Betriebliche Übung entsteht durch mindestens dreimalige Leistung des Arbeitgebers hintereinander (z. B. jeweils einer Prämie zum Betriebsjubiläum) ohne entsprechenden Widerrufsvorbehalt für die Zukunft.
Gegenstand dieser Ausführungen sind die Pflichten und Rechte, die sich aus den einzelnen Arbeitsverträgen ergeben. Es werden dabei jeweils als Beispiel Vorschriften aus dem Tarifvertrag / den Arbeitsbedingungen bzw. den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der evangelischen Kirche in Deutschland oder der Caritas etc. (AVR) ergänzend für das jeweilige Arbeitsverhältnis bedeutsam sein.
In manchen Branchen gibt es auch allgemeinverbindliche Tarifverträge, also solche Tarifverträge, die automatisch gelten, ohne dass sie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurden.
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