Was ist ein Strafbefehl und worauf gilt es zu achten?

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Hintergrund

Wird gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt, so muss die Staatsanwaltschaft zunächst alle Umstände zusammentragen, die einen hinreichenden Tatverdacht begründen oder eben nicht begründen. Am Ende des Ermittlungsverfahrens muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, wie das Verfahren zum Abschluss gebracht werden soll. 

Reichen die Beweise für eine mögliche Verurteilung nicht aus, wird in aller Regel das Verfahren eingestellt mangels hinreichenden Tatverdachts. Nimmt die Staatsanwaltschaft an, dass hinreichender Tatverdacht besteht, erhebt sie entweder Anklage oder beantragt beim zuständigen Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls. Ein Strafbefehl ist streng genommen wie ein Urteil zu behandeln, denn legt man gegen den Strafbefehl keinen Einspruch ein, wird dieser rechtskräftig und die in dem Strafbefehl genannte Strafe wird vollstreckt wie jedes andere Urteil. Im Strafbefehl kann es zu einer Geldstrafe oder auch einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kommen, wenn diese zur Bewährung ausgesetzt wird und der Angeschuldigte einen Verteidiger hat. Möglich sind aber auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot.

Was kann man tun?

Ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Strafbefehls (es gilt das Datum auf dem gelben Umschlag) gilt eine Frist von zwei Wochen, binnen derer ein Einspruch eingelegt werden kann. Nach Ablauf der Zweiwochenfrist wird der Strafbefehl rechtskräftig. Ab diesem Zeitpunkt ist es nur sehr schwer, die Entscheidung anzugreifen. 

Sie sollten den Strafbefehl jedoch in jedem Fall anwaltlich prüfen lassen, da nicht selten eine für Sie ungünstige Rechtsfolge darin angeordnet wird. Meist ist es die Höhe der Geldstrafe. Hier besteht erheblicher Spielraum. Der Einspruch gegen den Strafbefehl kann im Übrigen auch wieder zurückgenommen werden, wenn nach Akteneinsicht deutlich wird, dass die im Strafbefehl ausgesprochenen Strafe angemessen ist. Ein Festhalten am Einspruch würde dann keinen Sinn machen.

Gern prüfe ich Ihren Fall. Melden Sie sich einfach telefonisch oder vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. Meist kann schon nach kurzer Durchsicht der Unterlagen eine erste Einschätzung abgegeben werden. 


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