Was ist für Prokon-Anleger neben der Gläubigerversammlung noch wichtig?

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Im Fall Prokon steht für die Genussrechte-Inhaber in weniger als vier Wochen der erste Termin im Insolvenzverfahren der Prokon Regenerative Energien GmbH an. Es handelt sich im vielerlei Hinsicht um einen wichtigen Termin: Zum einen soll über die Erkenntnisse des bisherigen Insolvenzverfahrens informiert werden. Zum anderen ist die Gläubigerversammlung der erste Termin, bei dem die Genussrechte-Inhaber als Gläubiger aktiv das Prokon-Insolvenzverfahren mitgestalten können.

Ein der anstehenden Entscheidungen betrifft die Frage, ob der weitere Geschäftsbetrieb der Prokon Regenerative Energien GmbH vom Insolvenzverwalter oder von der Geschäftsführung betreut werden soll. Weiterhin soll entschieden werden, ob ein Insolvenzplan erstellt werden soll oder nicht. In einem Insolvenzplan können Einzelheiten und grundlegende Fragen des kommenden Verfahrens verbindlich geregelt werden. Doch die Gläubigerversammlung ist nicht der einzige Aspekt des Insolvenzverfahrens, um den die Genussrechte-Inhaber sich kümmern sollten. Sie sollten auch die fristgebundene Forderungsanmeldung beachten, um ihre Geldforderungen wirksam in das Verfahren einzubringen.

Neben Gläubigerversammlung ist die Forderungsanmeldung der nächste wichtige Aspekt für Genussrechte-Inhaber

Für die Anmeldung sollen die Anleger im Juli 2014 vom Insolvenzverwalter Vordrucke erhalten, mit welchen sie bis zum 15.09.2014 ihre Forderungen anmelden können. Bei der Forderungsanmeldung geht es nicht darum, schnellstmöglich zu handeln – eine rechtzeitige Anmeldung vor dem Stichtag ist ausreichend. Dennoch sollte die Forderungsanmeldung nicht vernachlässigt werden. Im noch flexibel gestaltbaren Insolvenzverfahren kann es auch darauf ankommen, wie und mit welcher Begründung die Forderungen angemeldet wurden.

Schon diese ersten wegweisenden Stationen des Insolvenzverfahrens zeigen, dass ein Insolvenzverfahren nicht nach einem bestimmten Muster ablaufen muss, sondern dass das Verfahren innerhalb bestimmter rechtlicher Rahmen unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten bietet. Wenn sich Prokon-Genussrechte-Inhaber noch nie mit einem Insolvenzverfahren und dessen Gegebenheiten auseinandersetzen mussten, dann könnten die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten und vor allem die damit verbundenen Konsequenzen Fragen hervorrufen.

Anleger können sich auf Gläubigerversammlung vertreten lassen

Wenn sich Prokon-Anleger bei der Gläubigerversammlung vertreten lassen möchten oder auch im Insolvenzverfahren Unterstützung wünschen, dann sollten sich an Fachanwälte wenden, die über spezielles Wissen im Insolvenz- und Kapitalmarktrecht verfügen. Die Anwälte der Prokon Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können dies bieten: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer ist selbst als Insolvenzverwalter tätig. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll betreut mit seinem Team die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die Prokon-Genussrechte.

Weitere Informationen rund um den Fall Prokon befinden sich der Homepage der Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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