Was sollte im Aufhebungsvertrag alles drinstehen?

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Ein Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, in der das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird. In diesem Vertrag werden die Bedingungen festgelegt, unter denen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt. Es ist wichtig, dass der Aufhebungsvertrag sorgfältig ausgearbeitet wird, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. In diesem Ratgeber finden Sie wichtige Regelungen, die in einem Aufhebungsvertrag enthalten sein sollten.

  1. Beendigungsdatum: Ein wichtiger Punkt, der im Aufhebungsvertrag festgelegt werden sollte, ist das genaue Datum, an dem das Arbeitsverhältnis endet. Dies sollte klar und eindeutig festgehalten werden, um Verwirrungen zu vermeiden.
  2. Abfindung: Oftmals wird im Rahmen eines Aufhebungsvertrags eine Abfindung vereinbart. Die Höhe der Abfindung sollte im Vertrag festgelegt werden, ebenso wie die Zahlungsmodalitäten. Es ist wichtig, dass die Abfindung den gesetzlichen Vorgaben entspricht und angemessen ist.
  3. Resturlaub: Im Aufhebungsvertrag sollte geregelt werden, was mit dem noch offenen Resturlaub des Arbeitnehmers geschieht. Es sollte festgelegt werden, ob der Resturlaub ausbezahlt wird oder ob der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, diesen noch zu nehmen.
  4. Arbeitszeugnis: Ein wichtiger Bestandteil eines Aufhebungsvertrags ist auch die Regelung bezüglich des Arbeitszeugnisses. Es sollte festgelegt werden, welche Form das Zeugnis haben soll und welche Leistungen und Qualifikationen darin erwähnt werden.
  5. Schweigepflicht und Wettbewerbsverbot: Oftmals werden im Rahmen eines Aufhebungsvertrags auch Regelungen zur Schweigepflicht und zum Wettbewerbsverbot festgelegt. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich in der Regel dazu, über interne Angelegenheiten des Unternehmens Stillschweigen zu bewahren und eine gewisse Zeit lang nicht bei Konkurrenzunternehmen tätig zu werden.
  6. Rückgabe von Arbeitsmitteln: Es sollte im Aufhebungsvertrag festgelegt werden, bis zu welchem Zeitpunkt der Arbeitnehmer alle ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel (z.B. Laptops, Handys, Schlüssel) zurückgeben muss.
  7. Freistellung und Übergangsfrist: Oftmals wird im Aufhebungsvertrag auch geregelt, ob der Arbeitnehmer freigestellt wird und wie lange die Übergangsfrist bis zum endgültigen Beendigungsdatum ist.
  8. Einvernehmliche Regelung: Es sollte im Aufhebungsvertrag festgehalten werden, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einvernehmlich und im beiderseitigen Einverständnis erfolgt.

Es ist wichtig, dass der Aufhebungsvertrag von beiden Seiten sorgfältig geprüft wird und keine unklaren oder missverständlichen Formulierungen enthält. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Konflikte im Nachhinein zu vermeiden. Ein gut ausgearbeiteter Aufhebungsvertrag kann dazu beitragen, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses fair und einvernehmlich verläuft.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zum Kündigungsschutzrecht bei einer Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber auch zur Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht, um eine angemessene und möglichst hohe Abfindungs-Zahlung durch den Arbeitgeber zu erhalten und ggf. auch noch ein sehr gutes Arbeitszeugnis, damit Sie einen neuen tollen Job bekommen können!

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Foto(s): kanzlei JURA.CC

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