Wegen Kinderbetreuung krank schreiben lassen? Warum man dafür die Kündigung riskiert

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Viele Arbeitnehmer, die wegen des Lockdowns keine Betreuung für ihr Kind bekommen, denken darüber nach, sich deshalb krank schreiben zu lassen. Warum das gefährlich für den Job ist und was man als Arbeitnehmer stattdessen tun sollte, das sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Wer sich von seinem Arzt krank schreiben lässt, ohne krank zu sein, täuscht dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit vor. Auch wenn man wegen der fehlenden Kinderbetreuung weder ein noch aus weiß: Wer beim Arbeitgeber eine Krankheit vortäuscht, begeht damit regelmäßig einen schweren arbeitsvertraglichen Pflichtenverstoß, auf den der Arbeitgeber regelmäßig mit einer Kündigung reagieren darf, gegebenenfalls sogar mit einer fristlosen.

Deshalb: Wer sein Betreuungsproblem so zu lösen versucht, gibt seinem Arbeitgeber die sprichwörtliche Steilvorlage für eine Kündigung.

Arbeitnehmertipp: Rufen Sie Ihren Arbeitgeber stattdessen an und schildern Sie Ihr Problem. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach einer Lösung. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, dass Sie keine zumutbare Betreuung für Ihr Kind beschaffen können, und dass beispielsweise Ihre Großeltern, die normalerweise die Betreuung übernehmen, wegen des Pandemie-Risikos gegebenenfalls ausfallen.

Hier hilft Arbeitnehmern eine Aktualisierung des Infektionsschutzgesetzes: Bekommt man wegen des Lockdowns keine zumutbare Betreuung für sein Kind, kann man für die häusliche, eigene Kinderbetreuung regelmäßig in Höhe des entgangenen Gehalts entschädigt werden. Der Arbeitgeber zahlt in dem Fall dem Arbeitnehmer, der zuhause sein Kind betreut, das Gehalt weiter und lässt sich die Entschädigung von der zuständigen Behörde auszahlen.

Oder Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber eine Homeoffice-Lösung – sofern Sie sich die Doppelbelastung Kinderbetreuung und Homeoffice vor der Weihnachtszeit gesundheitlich zutrauen.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen, Änderungskündigungen, im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen, und in strafrechtlichen Belangen mit arbeitsrechtlichem Bezug.

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