Wegen Steuerhinterziehung verfolgt! - Diese Neuerungen machen Hoffnung

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Haben Sie Post von der Steuerfahndung erhalten? Wurden bei einer Durchsuchung vielleicht schon Beweise für hohe, nicht steuerlich korrekt erklärte Beträge aufgedeckt? Erfahren Sie, ob und wie wir Ihnen helfen können und wann sogar Straffreiheit möglich ist.

Ich bin Hartmut Göddecke von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg und Fachanwalt für Steuerrecht. Als Ihr Ansprechpartner stehe ich Ihnen zur Seite, wenn Sie der besonders schweren Steuerhinterziehung bezichtigt werden und Sie sich nun mit einer hohen Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe konfrontiert sehen.

Steht der Vorwurf einer besonders schweren Steuerhinterziehung im Raum, geht es um viel Geld. Und tiefgreifende Konsequenzen drohen: mindestens 6 Monate Freiheitsstrafe. Entscheidend ist, in welchem Umfang Steuer verkürzt oder ungerechtfertigt Steuervorteile erlangt worden sind.

Wichtig ist: Sie sind nicht allein. Immer mehr Steuerhinterzieher werden in flagranti erwischt. Lange Verjährungsfristen sorgen dafür, dass selbst noch im Rentenalter Strafe droht.

Doch in vielen Fällen ist der Vorwurf nicht gerechtfertigt, da sich die Rechtsprechung inzwischen gedreht hat. Deshalb lohnt sich eine genaue Analyse durch einen Experten!

Das sogenannte “Kompensationsverbot” machte es früher Strafrichtern möglich, einen „schnellen Prozess“ zu führen. Damit ist es jetzt in vielen Fällen vorbei. Seit der Aufhebung des Kompensationsverbots 2018, sind Strafrichter gezwungen, ganz genau zum Vorteil des potentiellen Steuerhinterziehers nachzurechnen. Punkte, die früher nicht zu Ihren Gunsten in die Steuerrechnung eingestellt worden sind, spielen jetzt eine wichtige Rolle.

Hier liegt Ihre Chance: Denn es geht möglicherweise nicht nur darum, dass ein wesentlich geringeres Strafmaß möglich wird. Auch die Zuständigkeit kann sich verändern: Vom Landgericht zum Amtsgericht. Außerdem nicht uninteressant: Die Tat verjährt schneller.

Vielleicht erscheint es Ihnen aktuell als unmöglich: Es gibt auch aus der besonders schweren Steuerhinterziehung die Möglichkeit, ohne Strafe davonzukommen. Das Mittel zum Zweck ist hier die strafbefreiende Selbstanzeige. Dazu habe ich ein eigenes Video erstellt, das ich Ihnen oben einblende und außerdem finden Sie es unten in der Videobeschreibung.

Wird Selbstanzeige jedoch fehlerhaft gestellt; gilt sie damit als misslungen. In der Konsequenz droht die Verurteilung in einem besonders schweren Fall. Fehler, die hier geschehen, können faktisch nicht mehr repariert werden. – Das ist mehr als nur ein gescheiterter Reparaturversuch. Oder kurz zusammengefasst: Das Damoklesschwert ist heruntergerast! Der GAU ist eingetreten. 

Um Straffreiheit zu erreichen, müssen deshalb von Anfang an alle Punkte sorgfältig ermittelt und vor der Abgabe an die Finanzbehörde nochmals geprüft werden.

Wirft man Ihnen eine besonders schwere Steuerhinterziehung vor, prüft die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE für Sie, ob wirklich alle Steuervorteile zu Ihren Gunsten berücksichtigt worden sind. Profitieren Sie von der Beratung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht mit über 30 Jahren Praxiserfahrung als Anwalt.

Wir sind für Sie da, wenn ein Ermittlungsverfahren ansteht, außerdem Ihnen mit einer Anklage gedroht wird; wir besprechen mit Ihnen Ihre Verteidigungsstrategie und helfen Ihnen weiter, wenn Fragen oder Unklarheiten zu Ihrem persönlichen Fall der schweren Steuerhinterziehung bestehen. 

Selbstverständlich vertreten wir Sie auch vor dem Finanzgericht. Alles in allem: Rundum.

Denn unser Motto lautet: Ihr Geld – Ihre Rechte.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!


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