Welche Rechte haben Sie als Angestellter bei einem Wegeunfall?
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Was ist ein Wegeunfall?
Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeit oder zurück ereignen. Unfälle sind nach § 8 Abs. 1 S. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) VII „zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.“ Demnach ergeben sich im sozialrechtlichen Sinne drei Komponenten:
das zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Unfallereignis
der Gesundheitsschaden oder Tod
die Ursächlichkeit zwischen den ersten beiden Merkmalen (sogenannte haftungsbegründende Kausalität)
Ist ein Wegeunfall ein Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall liegt nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII vor, wenn ein Versicherter aufgrund einer Tätigkeit nach § 2, § 3 oder § 6 SGB VII (versicherte Tätigkeit) einen Unfall erleidet. Der Wegeunfall ist dem Arbeitsunfall gleichgestellt (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII), obwohl der Arbeitsweg nicht zur Arbeitszeit zählt. Beschäftigte sind auf dem direkten Weg und auf notwendigen Umwegen über die Berufsgenossenschaft versichert. Ein Umweg ist gestattet, wenn der Arbeitsplatz über einen weiteren Weg schneller erreicht werden kann. Umwege sind auch erlaubt, um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen und bei Fahrgemeinschaften mit Versicherten oder Berufstätigen. Wenn Umleitungen aufgrund besonderer Verkehrsverhältnisse bestehen, ist der Umweg auch erlaubt.
Beispiele für Wegeunfälle
Auch Tätigkeiten im Haushalt, wie die Wege zur Nahrungsaufnahme oder zum Toilettengang während der Arbeitszeit, können – etwa bei Heimarbeit – vom Versicherungsschutz erfasst sein. Versicherungsschutz besteht, wenn gleichartige Tätigkeiten bis zum 17.06.2021 bei Präsenzarbeit im Betrieb versichert wären. Für Versicherungsfälle davor verbleibt die Zuständigkeit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, da die Vorschrift mangels Rückwirkungsanordnung nicht anwendbar ist und der Tag des Unfalls daher maßgeblich ist.
Ein Zusammenstoß mit einem Tier (Wildunfall) auf dem Weg zur Arbeit kann ebenso ein Wegeunfall sein. Auch ein Sturz auf dem Gehweg als Fußgänger, Inlineskater, E-Scooter- oder Fahrradfahrer kommt in Betracht.
Verletzt sich ein Arbeitnehmer während der Raucherpause, liegt grundsätzlich kein Arbeitsunfall vor. Nach der Begründung ist das Rauchen eine persönliche Angelegenheit, die keinen Bezug zur Berufstätigkeit aufweist. Die Behandlungskosten werden aber normalerweise von der Krankenkasse übernommen.
Entgeltfortzahlung nach Wegeunfall
Da der Wegeunfall einem Arbeitsunfall gleichgestellt ist, wird der Lohn (gesetzlich: das Arbeitsentgelt) weitergezahlt. In § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII ist festgelegt, dass auch ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit als Arbeitsunfall gilt. Die Entgeltfortzahlung bei einem Arbeitsunfall wird anschließend nach sechs Wochen von der Krankenkasse übernommen. Allerdings wird von der Krankenkasse nur ein Betrag in Höhe von 80 Prozent des durchschnittlichen Bruttogehalts (sog. Verletztengeld) übernommen und ausgezahlt. Um nach sechs Wochen die Zahlung sicherzustellen, ist dem Arzt der sogenannte Zahlschein vorzulegen.
Schmerzensgeld nach Wegeunfall
Gemäß den §§ 104, 105 SGB VII ist ein Anspruch auf Schmerzensgeld gegeben, wenn dem Vorgesetzten oder anderen Mitarbeitern eine vorsätzliche Beschädigung vorzuwerfen ist. Da dies die Ausnahme darstellt, wird von der Berufsgenossenschaft grundsätzlich kein Schmerzensgeld gezahlt.
Wenn jedoch ein Verkehrsteilnehmer einen Unfall verursacht und dabei eine Person verletzt, die sich gerade auf dem Weg zur Arbeit befindet, kann ein Anspruch gegenüber dem Verursacher gegeben sein.
Wegeunfall ohne Verletzung
Für Personen- und Sachschäden anderer Unfallbeteiligter auf dem Arbeitsweg ist die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers eintrittspflichtig. Der Sachschaden des Arbeitnehmers wird bei einem Wegeunfall ebenfalls nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen.
Wegeunfall in der Mittagspause
Wenn ein Unfall in der Mittagspause auf dem Weg zum oder vom Essen passiert, ist er als Wegeunfall grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst. Dies gilt jedoch nicht, wenn er sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum ereignet. Ein Treppensturz innerhalb eines Gebäudes ist beispielsweise nicht vom Versicherungsschutz erfasst.
Eine Sekretärin, die auf dem Weg zur Reinigung war, um private Kleidungsstücke abzuholen, klagte, weil Sie einen Wegeunfall annahm. Sie berief sich darauf, dass sie nebenan in einem Restaurant essen wollte. Das Landessozialgericht (LSG) Hessen urteilte am 25. März 2015 (Az.: L 3 U 225/10), dass der private Gang zur Reinigung im Vordergrund stand und sie demzufolge nicht versichert war. Erforderlich ist ein Nachweis vor Gericht.
Wer einen Unfall erleidet, während er sich in der Mittagspause in einem Supermarkt etwas zu essen für die Pause kauft, ist prinzipiell vom Versicherungsschutz erfasst. Dies gilt jedoch nicht, wenn zusätzlich noch überwiegend private Einkäufe getätigt werden. Wenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit nach dem Einkauf von Obst im Supermarkt auf dessen Parkplatz mit einem fahrenden Pkw zusammenstößt und sich dabei verletzt, ist er nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht versichert (BSG, Urteil vom 02.12.2008 – B 2 U 17/07 R).
Der Unfall hatte zu einer Verletzung seines linken Sprunggelenks geführt. Dieser Unfall ist nach Feststellung des Bundessozialgerichts jedoch kein Arbeitsunfall, da die Verrichtung zur Zeit des Unfallereignisses – die Fahrt auf dem Parkplatz des Supermarktes im Anschluss an den Einkauf von Äpfeln – nicht im sachlichen Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit stand (BSG, Urteil vom 02.12.2008 – B 2 U 17/07 R).
Der Weg zum Betrieb wurde demzufolge durch den Erwerb der Äpfel unterbrochen. Der Versicherungsschutz wäre erst wieder mit dem Einbiegen in die zur Arbeitsstätte führende Straße entstanden. Ein Arbeitsunfall ist im Übrigen nach der Senatsentscheidung vom 2.12.2008 auch nicht anzunehmen, weil die Äpfel während der Arbeitszeit hätten verzehrt werden sollen.
Das Essen – die Nahrungsaufnahme – wird als Privatangelegenheit angesehen. Unfälle infolge des Essens oder Trinkens (z. B. Verschlucken, Vergiftungen) sind somit unversichert.
Rutscht ein internatsmäßig untergebrachter Lehrgangsteilnehmer sofort nach Beendigung der Mahlzeit in der Kantine aus und stürzt, greift jedoch der Versicherungsschutz (BSG, Urteil vom 24.02.2000, B 2 U 20/99 R). Für den inneren Zusammenhang spricht nach Feststellung des Bundessozialgerichts auch der Umstand, dass die Mahlzeiten in der Kantine der Fachschule für den Kläger kostenfrei waren.
Meldepflicht für Wegeunfall
Meistens besteht gegenüber der Berufsgenossenschaft eine Meldepflicht. Dies wird damit begründet, dass die Versicherten so schnell wie möglich mit geeigneten Mitteln betreut werden können. Unfälle, die absehbar zu nicht mehr als zu einer dreitägigen Arbeitsunfähigkeit führen, müssen jedoch nicht gemeldet werden. Tödliche Unfälle müssen sofort gemeldet werden.
Meldung gegenüber der Berufsgenossenschaft
Hat sich ein meldepflichtiger Unfall ereignet oder liegt der Verdacht auf eine Berufskrankheit vor, muss das Unternehmen dies bei der Berufsgenossenschaft anzeigen. Der Wegeunfall ist der Berufsgenossenschaft über eine Unfallanzeige zu melden, die vom Arbeitgeber innerhalb von drei Tagen nach Kenntnisnahme erfolgen muss. Der behandelnde Arzt hat die Stelle ebenfalls zu informieren. Viele Versicherungen bieten im Internet kostenlose Vordrucke für diese Fälle an.
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Rechtstipps zu "Wegeunfall" | Seite 2
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04.07.2023 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… nun bei einem BGH-Urteil eine wichtige Rolle (Az.: NotZ(Brfg) 1/19). Kein Arbeitsunfall bei unklarem Weg Wegeunfälle sind gesetzlich unfallversichert. Dafür gelten jedoch strenge Anforderungen …“ Weiterlesen
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15.04.2020 Rechtsanwalt Rainer Göhle„… sich beim Sturz von der Leiter oder der 40 Zoll-Monitor kracht auf die Finger während betrieblicher Wege: Mitarbeiter bringt die Akten von Haus 1 zum Haus 2 und stürzt dabei Wegeunfall: Mitarbeiter …“ Weiterlesen
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05.03.2020 Rechtsanwältin Friederike Peschke„… umfasst. Auch Unfälle die sich auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg ereignen, zählen für die Versicherung als Arbeits- bzw. Wegeunfall, wenn es sich um den direkten Arbeitsweg zwischen …“ Weiterlesen
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30.07.2020 Rechts- und Fachanwalt Christian Fritz„… - und Wegeunfällen für 100 % der Aufwendungen der Berufsgenossenschaft. Schließlich geht mit den Feststellungen der DRV in aller Regel eine Strafanzeige einher, weil zugleich der Straftatbestand des § 266a …“ Weiterlesen
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06.02.2020 Rechtsanwalt Matthias Herberg„… erfolgte, noch dem Beschäftigungsunternehmen diente. Ebenso wenig handelte es sich um einen versicherten Wegeunfall nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII, der zunächst begriffsnotwendigerweise voraussetzt …“ Weiterlesen
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30.01.2020 Rechtsanwalt Marcel Wahnfried„… Folgen – dann als Wegeunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung dar? Über einen ähnlichen Sachverhalt hatte das Bundessozialgericht (Urteil vom 07.05.2019 – Az.: B 2 U 31/17 R) kürzlich zu entscheiden …“ Weiterlesen
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30.08.2019 Rechtsanwalt Dr. Jan Kracht„Während Arbeitnehmer für Arbeits- oder Wegeunfälle gesetzlich unfallversichert sind, besteht für Unfälle im Rahmen von Bewerbungsgesprächen in der Regel kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz …“ Weiterlesen
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10.04.2019 Rechtsanwalt Danny GraßhoffDas Bundessozialgericht (BSG) hat kürzlich entschieden, dass kein versicherter Arbeitsunfall vorliegt, wenn ein Arbeitnehmer, bevor er mit dem Auto zur Arbeit fährt, prüft, ob die Fahrbahn glatt ist u … Weiterlesen
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05.07.2019 Rechtsanwalt Markus Rassi Warai„… „Wegeunfälle“ im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1-4 SGB VII sind von dem Haftungsausschluss nach §§ 104, 105 SGB VII nicht erfasst. In den Fällen, in denen es sich bei der Prügelei also um einen Wegeunfall …“ Weiterlesen
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04.02.2019 Rechtsanwältin Maike Bohn„… , Beihilfen oder Abfindungen). Dem Verletzten kommen diese Maßnahmen aber nur dann zugute, wenn der Unfall als sog. Arbeitsunfall / Wegeunfall im Sinne von § 8 Abs. 2 SGB VII gewertet wird. Über …“ Weiterlesen
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20.01.2019 Rechtsanwalt Dr. iur. Alexander Rathenau„… (auch Wegeunfälle) und Berufskrankheiten werden in Portugal durch die Unfallversicherung abgedeckt. Die Beiträge hierfür trägt zu 100 % der Arbeitgeber. Neben den Kosten für die notwendige ärztliche Behandlung …“ Weiterlesen
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13.12.2018 Rechtsanwalt Helge Petersen„… Anschlussveranstaltungen sind damit nicht mehr von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Der Heimweg von einer Weihnachtsfeier nach Hause wird jedoch als Wegeunfall eingestuft, mit der Ausnahme …“ Weiterlesen
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03.12.2018 Rechtsanwältin Hülya Senol„… hierbei von sogenannten Wegeunfällen . Bei Arbeitsunfällen entfällt eine persönliche Haftung des Arbeitgebers oder der Kollegen. Auch Schmerzensgeld gibt es nicht. Im Gegenzug dazu haftet jedoch …“ Weiterlesen
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09.11.2018 Rechtsanwalt Danny Graßhoff„… Urteil auf, gab dem Kläger Recht und verpflichtete die Berufsgenossenschaft, den Vorfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Aus Sicht des Gerichtes handelte es sich um einen Wegeunfall. Das versicherte …“ Weiterlesen
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05.11.2018 Rechtsanwalt Joachim Laux„… zur oder von der Einrichtung ein sogenannter Wegeunfall passiert. Deshalb ist es wichtig, dass der Einrichtung der Unfall gemeldet wird, damit die Unfallkasse diesen als Versicherungsfall einstufen kann. Hierauf sollten die Eltern achten.“ Weiterlesen
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12.10.2018 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… Arbeitszeit erfolgt. Die Richter sind der Auffassung, dass die Anerkennung eines Wegeunfalls als Arbeitsunfall voraussetzt, dass sich der Unfall auf dem Weg zu oder von einer versicherten Tätigkeit …“ Weiterlesen
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04.10.2018 Rechtsanwalt Matthias Lorenz„… ? Dies will dieser Beitrag darstellen. Von A nach B: Welche Wege sind eigentlich versichert? Abzugrenzen ist zunächst der Weg im Sinne eines Wegeunfalls von einem sogenannten Betriebsweg. Der Betriebsweg …“ Weiterlesen
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04.09.2018 Rechtsanwalt und Notar Thorsten Hatwig„… und stürzte. Durch den Sturz verletzte er sich an der linken Schulter. Er beanspruchte von einer Berufsgenossenschaft eine Entschädigung wegen eines sogenannten Wegeunfalls (Arbeitsunfall). Diese lehnte …“ Weiterlesen
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23.03.2018 Rechtsanwalt Stefan Haschka„… auch bei einem Arbeitsunfall? Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall ist die zuständige Berufsgenossenschaft für die Kostenübernahme verantwortlich. Als Wegeunfälle sind die direkten Fahrten, ohne Umwege …“ Weiterlesen
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11.03.2018 Rechtsanwalt Florian Brödel„… . Auch hier wurde die Übernahme des sog. Wegeunfalls abgelehnt. Auch auf dem Arbeitsplatz kommt es darauf an, ob die Tätigkeit „eigenwirtschaftlich“ ist oder für den Arbeitgeber ausgeübt wird. So …“ Weiterlesen
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21.02.2019 Rechtsanwalt Christian Lattorf„… Heilbehandlungskosten, aber kein Schmerzensgeld. Nur, wenn der Schaden vorsätzlich oder auf dem Weg zur Arbeit (Wegeunfall) herbeigeführt wurde, besteht der Anspruch in vollem Umfang …“ Weiterlesen
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14.02.2018 Rechtsanwalt Dr. Jan Kracht„… Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Prüfung der Fahrbahnglätte vor Fahrtantritt bestand nach Ansicht des Bundessozialgerichts nicht. Der Sturz des Arbeitnehmers ist daher kein versicherter Wegeunfall. Anders …“ Weiterlesen
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28.11.2017 Rechtsanwalt Jens Stadtaus„… . Der Arbeitgeber oder die Kollegen haften jedoch für fahrlässiges Verhalten bei einem Wegeunfall. Also zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber gefahren und der betroffene Arbeitnehmer als Mitfahrer …“ Weiterlesen
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02.10.2017 Rechtsanwältin Martina Spintig„Arbeitsunfall, Wegeunfall – die Voraussetzungen Der Unfallschutz der gesetzlichen Unfallversicherung wird durch § 8 II Nr.1 SGB VII dahin gehend erweitert, dass neben dem Arbeitsunfall …“ Weiterlesen