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Weitere Abmahnung der Zierhut IP im Auftrage der FRIDA KAHLO CORPORATION

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns erreichte eine weitere Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP im Auftrag der FRIDA KAHLO CORPORATION, Panama City, Panama. Die Abmahnung datiert vom 07.10.2020.

Wir hatten hierüber bereist berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-zierhut-ip-im-auftrage-der-frida-kahlo-corporation_180504.html

Hintergrund des aktuellen Falls ist folgender Sachverhalt:

Unsere Mandatschaft verteibt über die Verkaufsplattform Etsy Stoffe und Nähzubehör. Zur Bewerbung eines bestimmten Stoffes hat Sie in der Artikleüberschrift die Bezeichnung „Frida Kahlo“ verwendet.

Die FRIDA KAHLO CORPORATION u.a. Inhaberin der beim Europäischen Markenamt (EUIPO) unter der Registernummer 015085517 registrierten Marke „Frida Kahlo“. Die Marke genießt auch in Deutschland ab dem 08.02.2016 Schutzwirkung in den Klassen 20, 24, 27, 32 und 35 der Nizzaer Klassifikation.

 

Die FRIDA KAHLO CORPORATION lässt nunmehr die Verwendung der Bezeichnung „Frida Kahlo“ zur Bewerbung von Stoffen hinsichtlich der Warenklasse 24 (Webstoffe) ohne Einwilligung der FRIDA KAHLO CORPORATION als Markenrechtsverletzung abmahnen.

 

Forderungen

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft über Herkunft und Vertriebswege und Umsätze
  • Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 250.000€

Auskunft?

Ja, in der Abmahnung wir die Auskunft über den Umfang der erzielten Umsätze gefordert. Die Auskunft dient dem Zweck einen meist nicht unerheblichen Schadensersatz vorzubereiten. An dieser Stelle ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Auskunftserteilung bereits durch einen fachkundigen Rechtsanwalt begleitet wird.

Hilfe bei Abmahnungen im Markenrecht

Ich bin als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz auf das Markenrecht spezialisiert. Gerne berate und vertrete ich Sie bundesweit, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.

Unterzeichnen Sie auf keinen Fall ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung!

Grundregeln bei Abmahnung:

•             Bewahren Sie Ruhe

•             Beachten Sie die gesetzten Fristen

•             Keine Kontaktaufnahme zum Gegner

•             Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen

•             Fachanwalt kontaktieren

 

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Sie haben eine Abmahnung, eine Berechtigungsanfrage, Einstweilige Verfügung oder sogar Klage erhalten? Profitieren Sie von meiner Erfahrung im Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Designrecht und Urheberrecht. Durch meine Spezialisierung kann ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln. Nutzen Sie meine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung und senden mir die Abmahnung per E-Mail an info@dregeriplegal.de zu.

 

 

 


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