Weitere Abmahnungen von Rechtsanwalt S. im Umlauf: fehlender Link zur OS-Plattform
- 3 Minuten Lesezeit
1. Worum geht es heute?
Heute möchte ich eine erste Hilfestellung für Onlinehändler (insbesondere auf eBay und Amazon) geben, die eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung oder einstweilige Verfügung durch den Berliner Rechtsanwalt S. erhalten haben.
In den letzten Tagen wurde mir mal wieder von einem betroffenen eBay-Händler eine solche Abmahnung zur Prüfung vorgelegt. Gegenstand dieser Abmahnung war der Vorwurf, dass der Empfänger der Abmahnung in seinem eBay-Angebot keinen Link auf die OS-Plattform angegeben hat.
Auffällig war, dass es in allen mir bekannten Fällen aus der letzten Zeit insbesondere um den Vorwurf eines fehlenden Links zur OS-Plattform auf eBay ging.
2. Was fordert Rechtsanwalt S. für seinen Auftraggeber und wie sollte ich mich verhalten?
Rechtsanwalt S. verlangt in dem Abmahnschreiben für seinen Mandanten zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Bereits an dieser Stelle möchte ich ausdrücklich davor warnen, ungeprüft die von Rechtsanwalt S. zusammen mit dem Abmahnschreiben versendete Unterlassungserklärung zu benutzen, da diese aus meiner Sicht zu weit gefasst ist.
Eine Unterlassungserklärung müsste sowieso nur dann abgegeben werden, sofern die Abmahnung berechtigt ist (und nur dann!). Um hierzu eine Feststellung in Ihrem persönlichen Fall zu treffen, müsste Ihr Fall jedoch zunächst sorgfältig geprüft werden.
Daher ist es wichtig, bei Erhalt einer Abmahnung von Anfang an zu prüfen, ob diese überhaupt gerechtfertigt ist. Selbst wenn dies der Fall sein sollte, sollten Sie bitte die „Flinte“ nicht vorschnell „ins Korn“ werfen, da meiner Erfahrung nach im Hinblick auf eine Schadensbegrenzung im Einzelfall oftmals noch einiges herauszuholen ist.
3. Erste Hilfe bei Erhalt einer Abmahnung
- Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden
- Kein Kontakt zu den Abmahnern
- Fristen unbedingt einhalten (wenn Sie die Fristen in der Abmahnung ohne jegliche Reaktion verstreichen lassen, droht meiner Erfahrung nach ein kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem zuständigen Landgericht, wodurch noch weitere Gerichtskosten, Anwaltskosten und Gerichtsvollzieherkosten auf Sie zukommen können.)
- Keine vorschnelle Zahlung der Abmahnkosten
- Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt (vorzugsweise Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz)
Haben auch Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt S. wegen eines fehlenden Links auf die OS-Plattform erhalten? In diesem Fall helfe ich Ihnen gerne weiter und versuche, das wirtschaftlich sinnvollste Ergebnis für Sie herauszuholen. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bin ich mitunter auf das Wettbewerbsrecht spezialisiert und habe in den letzten Jahren umfangreiche Erfahrungen mit der Vertretung von Mandanten gegen Abmahnungen oder einstweilige Verfügung durch Rechtsanwalt S. sammeln können, sodass ich gut einschätzen kann, wie am sinnvollsten zu reagieren ist.
Wenn Sie Hilfe mit einer Abmahnung benötigen (das gilt im Prinzip für jede Abmahnung, also auch aus dem Bereichen Urheberrecht und Markenrecht), dann lassen Sie uns das Abmahnschreiben oder die einstweilige Verfügung eingescannt per E-Mail zukommen. Hierdurch erleichtern Sie uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall. Nutzen Sie gerne im Anschluss die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch.
Wir bieten die Abmahnverteidigung zum günstigen Festpreis! Fragen Sie bei Interesse gerne nach
An dieser Stelle noch ein wichtiger Hinweis von mir, der leider in der Praxis aus meiner Erfahrung nicht immer berücksichtigt wird und dessen Nichtbeachtung unangenehme (finanzielle) Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Neben den mit der Abmahnung verfolgten Wettbewerbsverstößen liegen oftmals noch weitere Wettbewerbsverstöße vor, was ein weiteres Abmahnrisiko bedeuten kann, das es unbedingt zu vermeiden gilt. Dies muss nicht zwangsläufig der Fall sein, ist jedoch bei einer Vielzahl an Fällen, die ich zur Prüfung zugeleitet bekomme, der Fall, sodass es mir wichtig ist, hierauf deutlich hinzuweisen.
Daher empfehle ich bei Erhalt einer Abmahnung stets, das Onlineangebot auf weitere Verstöße zu überprüfen und den Onlineshop bzw. das eBay-Angebot bei Bedarf rechtssicher bzw. abmahnsicher zu gestalten. Es wäre sehr ärgerlich, nur das Symptom (= der mit der Abmahnung verfolgte Verstoß) anzugehen und die Ursache (insbesondere für weitere Abmahnungen) nicht restlos zu beseitigen. Meiner Erfahrung nach ist die Wahrscheinlichkeit vor allem auf eBay und auch Amazon sehr groß, dass Wettbewerbsverstöße recht zügig entdeckt werden, da viele Vereine, aber auch Rechtsanwälte, die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben, regelmäßig eBay-Angebote nach Wettbewerbsverstößen untersuchen. Damit Sie sich über die Abmahnsicherheit Ihres Onlineauftritts keine Gedanken mehr machen müssen, habe ich ein Abmahnschutzpaket entwickelt, welches ich zum fairen Festpreis anbiete, um unangenehmen Abmahnungen vorzubeugen. Fragen Sie bei Interesse gerne nach.
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