Welche Besonderheiten zeichnet das Arbeitsrecht aus?

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Das Arbeitsrecht ist ein hochaktuelles Rechtsgebiet mit stetigen Veränderungen und Neuerungen. Bei rechtlichen Problemen ist es ausschlaggebend, die aktuelle Rechtslage, die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung zu kennen und anwaltliche Unterstützung hinzuzuziehen.

Folgende Aspekte können im Bereich des Arbeitsrechts relevant sein:

• Kündigung • Abfindung • Aufhebungsvertrag • Befristung • Abmahnung • Mobbing • Betriebsübergang • Arbeitsvertrag und der Urlaubsanspruch • Arbeitslohn • Zeugnis • Interessensausgleich und Sozialplan • Leitende Angestellte • Vorstand • Geschäftsführer • Arbeitsrecht für Arbeitgeber • Urlaubsabgeltungsrechner, etc.                                

Das Arbeitsrecht setzt sich aus einer Vielzahl verschiedenster Gesetze zusammen, die ein Laie kaum überblicken kann. Gerade dieser Umstand wird durch die Gegenseite ausgenutzt, insbesondere dann, wenn die Rechtsverfolgung ohne Rechtsanwalt angestrebt wird. Ob ablehnende Begründungen haltbar sind oder gegen Gesetze verstoßen, ist für ein Laien kaum erkennbar. Letztlich sollte auch die prozessrechtliche Besonderheit des Arbeitsrechts keineswegs außer Betracht gelassen werden. Beispielsweise unterliegt die Kündigungsschutzklage einer Klagefrist und in 1. Instanz trägt jede Partei seine außergerichtlichen Kosten / Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des arbeitsgerichtlichen Rechtsstreits. Letzteres bedeutet, dass Sie in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht die Anwaltskosten der Gegenseite in keinem Fall tragen müssen.


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