Welche Konsequenz hat ein unleserliches Testament?

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Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, das heißt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen.

Beim Notar errichtete Testamente werden mit der Maschine (in der heutigen Zeit mit dem Computer) geschrieben. Dies ist gesetzlich zulässig. Deshalb sind notarielle Testamente auch immer gut lesbar. Anders kann dies bei einem privatschriftlich errichteten Testament sein. Denn der Erblasser, der sein Testament selbst errichtet, ist gesetzlich gezwungen dies selber komplett handschriftlich zu tun. Andernfalls wäre ein maschinengeschriebenes privatschriftliches Testament von vorneherein ungültig.

Zu einer Unwirksamkeit eines handschriftlich verfassten Testaments kann es aber auch dann kommen, wenn die Handschrift des Erblassers, sei es auch nur in Passagen, unleserlich ist und von niemandem zweifelsfrei entziffert werden kann, auch nicht von einem Grafologen.

Wird ein eigenhändiges Testament errichtet, sollte auf eine durchgängig leserliche Handschrift geachtet werden. Da Testamente oftmals errichtet werden, wenn der Erblasser bereits durch Alter und/oder Krankheit geschwächt ist, und sich auch durch solche Einflüsse die Handschrift stark verändern kann, sollte in derartigen Situationen die Testamentserrichtung vor einem Notar in Erwägung gezogen werden. Denn beim Notar hat der Erblasser nur selbst zu unterschreiben. Die Unterschriftsleistung gelingt den Testierenden oftmals noch, im Gegensatz zum Verfassen eines kompletten Testamentstextes, der auch mal mehrere Seiten umfassen kann. 

In erbrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


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