weltzins.de: Festgeldbetrug? Kontensicherung! Anwaltsinfo

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Beim Anbieter Weltzins (www.weltzins.de) mit angeblicher Adresse Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main bemerken inzwischen immer mehr Anleger, dass sie einem schweren neuen Betrugsfall zum Opfer gefallen sind und es eilt für Anleger, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweisen, die bereits diverse Weltzins.de-Anleger vertreten.

Denn inzwischen sind Anleger in schwerer Sorge, weil inzwischen diverse "Festgeldanlagen" bei weltzins.de auslaufen.

Zahlreiche Anleger hatten nämlich im August 2021 (oder später) eine "Festgeldanlage" bei weltzins.de mit einer Laufzeit von 6 Monaten bei weltzins.de abgeschlossen, so dass die Augustanlage nun angeblich Anfang Februar 2022 auslaufen soll.

Dabei teilen inzwischen diverse Anleger mit, dass sie versucht hätten, weltzins.de wegen der Rückzahlung der Anlage über die E-Mail-Adresse kundenservice@weltzins.de zu erreichen, ihnen dies aber nicht gelungen ist. Auch telefonisch soll weltzins.de inzwischen nicht mehr erreichbar sein und auch ein "Kontozugriff" auf die eingerichteten Konten nicht mehr möglich sein.

Inzwischen steht ganz klar fest, dass es sich bei weltzins.de um Betrug handelt, wie auch folgende Warnungen von Finanzmarktaufsichten bestätigen:

- Weltzins.de hatte nicht die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wie nach einem BaFin-Warnhinweis vom 19.11.2021 feststeht

- die britische Finanzmarktaufsicht FCA warnte ausdrücklich bereits mit Warnhinweis vom 31.08.2021 und sprach von einer "clone firm" und von Fraudsters, die die Details einer von der FCA autorisierten Firma nutzen würden. 

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten ist daher für die betroffenen Anleger absolute Eile geboten, um die von den Anlegern überwiesenen Gelder noch zu retten, denn es besteht die klare Befürchtung, dass diese nicht angelegt werden, sondern widrigstenfalls auf den Empfängerkonten der Empfängerbanken gleich abgehoben und veruntreut werden.

Da der Anbieter, anders als andere zugelassene Institute, nicht über die erforderliche Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht verfügt, ist dies schon ein schlechtes Zeichen.

Anleger sollten dabei neben Maßnahmen der Sicherung auf den Empfängerkonten auch Schadensersatzansprüche prüfen, z.B. gegen die Hintermänner, die jeweiligen Kontoinhaber.

Auch die Empfängerbanken, die Konten eingerichtet hatten, müssen sich unangenehme Fragen gefallen lassen, denn Anleger haben teilweise bei der Überweisung sich selber als Kontoinhaber bei der Empfängerbank angegeben. Trotzdem hatten andere Personen wohl Zugriff als Verfügungsberechtigte. Somit könnte auch geprüft werden, ob involvierte Banken z.B. die Geldwäschevorschriften eingehalten halten. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte dies ebenfalls Schadensersatzansprüche gegen die involvierten Banken auslösen.

Rechtsschutzversicherte Anleger seien darauf hingewiesen, dass Rechtsschutzversicherungen oftmals die Kosten für ein Vorgehen übernehmen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner übernehmen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger von Weltzins (www.weltzins.de) können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.  



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