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…wenn Medizin krank macht

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Rechtsanwalt Heinz Rulands ist Fachanwalt für Medizinrecht bei den Rechtsanwälten Korn Voigtsberger & Partner, Croonsallee 29, 41061 Mönchengladbach, und befasst sich u. a. schwerpunktmäßig mit Medizin-Schadensfällen.

Im Mittelpunkt dieser Reihe sollen außergewöhnliche Fälle aus der Praxis und ihre juristische Aufarbeitung vor Gericht oder mit Haftpflichtversicherern stehen.

Heute: Die Schielwinkel-Korrektur

Der Fall: Die Eltern stellen ihren knapp 6jährigen Sohn auf Empfehlung ihres Augenarztes in der Universitätsklinik vor, um einen Schielwinkel nach innen von immerhin +26,5 operativ korrigieren zu lassen. Nach dem Eingriff stellten sie entsetzten Eltern fest, dass man eine deutliche Überkorrektur vorgenommen hatte. Ihr Sohn schielte nämlich nach dem Eingriff fast ebenso stark nach außen, wie er vorher nach innen geschielt hatte (+/- 25,0). Also riet man den Eltern zur Vornahme einer Korrekturoperation. Nach deren Durchführung schielte der Sohn wieder stark nach innen, und zwar in einem Winkel von immerhin noch 10 bis 11. Die Eltern wechselten daraufhin die Klinik und ließen ihren Sohn in einem anderen Klinikum, diesmal erfolgreich, erneut operieren.

Die Klage gegen die erstbehandelnde Klinik hatte in zwei Instanzen keinen Erfolg. Der gerichtlich bestellte Gutachter bescheinigte der Klinik, man habe alles richtig gemacht, Fehler in der Operationsplanung und -durchführung seien nicht zu erkennen; schließlich seine die Eltern präoperativ über die Risiken auch eines Fehlschlages ausreichend aufgeklärt worden. Auf Nachfrage musste er allerdings einräumen, dass ihm selbst ein Fehler solchen Ausmaßes in seiner jahrelangen Praxis noch nicht passiert und auch nicht bekannt geworden sei.

Unsere Empfehlung:

Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, sich vor einem Risikoeingriff genau danach zu erkundigen, welche Klinik für die beabsichtigte Behandlung über die besten Experten und die beste Erfolgsquote verfügt. Sind diese Infos nicht in den Websites der betreffenden Kliniken veröffentlich, scheuen Sie sich nicht, die behandelnden Ärzte vor dem Eingriff auch nach der konkreten Komplikationsrate ihres Hauses bei Eingriffen dieser Art zu fragen und diese Information auch in der Aufklärungsdokumentation festzuhalten.

Rechtsanwalt H. Rulands

Fachanwalt für Medizinrecht


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