Wer bestimmt die Bestattung?

  • 1 Minuten Lesezeit

Frage:

Unser Sohn ist vor fünf Tagen verstorben. Wir wollen, dass er auf unsere Kosten in unserem Familiengrab beigesetzt wird. Aber unsere Schwiegertochter will ihn in einem neuen Doppelgrab bestatten lassen. Können wir unsere Schwiegertochter zur Bestattung in unserem Familiengrab rechtlich zwingen? 

Antwort:

Nein. Maßgeblich ist zuerst welche Bestattungswünsche ihr Sohn geäußert hat. Fehlen solche, besteht in folgender Reihenfolge das Bestattungsrecht:

1. Ehefrau bestimmt vor

2. Kindern vor

3. Eltern vor

4. Geschwistern.

Tipp:

Bei Streitigkeiten über die Art und den Ort der Beerdigung, Grabanlage, Grabpflege, Organentnahmen etc. entscheidet das Totenfürsorgerecht, wenn eine Regelung durch den Verstorbenen fehlt. Unsere Fachanwälte für Erbrecht helfen hier weiter. 

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