Wer rückwärts ausparkt, lebt gefährlich
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[image]Wer rückwärts aus seinem Grundstück auf die Straße fährt, muss darauf achten, dass er weder den fließenden Verkehr noch andere Ausparker gefährdet.
Ein Autounfall beim rückwärts Ausparken ist schnell passiert. Man übersieht andere Verkehrsteilnehmer leichter und muss daher besonders aufpassen, bevor man Gas gibt. Parken gleich zwei Fahrzeuge gleichzeitig aus und kollidieren dabei, stellt sich die Frage, wer die Schuld am Unfall trägt.
Kollision beim Ausparken
Ein Mann wollte rückwärts aus seinem Grundstück ausparken. Hierbei übersah er einen anderen Autofahrer, der ebenfalls rückwärts aus einem gegenüberliegenden Grundstück auf die Straße einfahren wollte. Als der stehen blieb, um zu schalten und weiterzufahren, krachte der Mann in den Heckbereich des haltenden Wagens. Sein Kfz erlitt dabei einen wirtschaftlichen Totalschaden. Er war der Ansicht, sein Unfallgegner sei zumindest zu 50 Prozent am Unfall schuld und verlangte daher gerichtlich Schadensersatz.
Unachtsamer Fahrer: Kein Schadensersatz
Das Amtsgericht (AG) Lebach wies sämtliche Ansprüche des Mannes zurück. Zwar war der Unfall nicht nur für ihn, sondern auch für seinen Unfallgegner nicht unabwendbar i. S. d. § 17 III StVG (Straßenverkehrsgesetz), sodass dieser eigentlich mithaften müsste. Schließlich hätte auch er besser aufpassen müssen; die Kollision hätte er durch beispielsweise Hupen oder Ausweichen verhindern können.
Da der Unfallgegner zur Zeit des Zusammenstoßes stand, der Mann aber - ohne auf den Verkehr zu achten - aus seiner Grundstückseinfahrt schoss, verstieß dieser gegen § 1 II StVO (Straßenverkehrsordnung). Er hat aufgrund seiner Sorglosigkeit andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Sein Verschulden wiegt deshalb so schwer, dass die Betriebsgefahr des gegnerischen Kfz hinter der seines eigenen Pkw zurücktritt. Er bleibt daher vollständig auf seinem Schaden sitzen.
(AG Lebach, Urteil v. 23.05.2012, Az.: 14 C 197/11 (71))
(VOI)
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