Wer wählt den Notar/ die Notarin beim Grundstückskauf und wie hoch sind die Kosten beim Grundstückskauf?

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Der Kauf und der Verkauf einer Immobilie ist notariell zu beurkunden, andernfalls ist der Vertrag unwirksam. In Deutschland ist es üblich, dass der Käufer den Notar oder die Notarin auswählt und die Notar- und Gerichtskosten für die Umschreibung im Grundbuch zahlt.

Oftmals sind neben den eigentlichen Vertragsparteien auch andere Personen und Institutionen an den Vorverhandlungen beteiligt, z.B. Banken, Makler und Maklerinnen oder Bauträger. 

Hier erhalten Sie oftmals Empfehlungen für Notare und Notarinnen, mit denen diese Beteiligten gern zusammenarbeiten oder die -z.B. wenn Bauträger beteiligt sind- den Vertrag schon vorentworfen haben. Es liegt in der Natur der Sache, dass diese Verträge dann die expliziten Vorstellungen des Bauträgers enthalten und dass zu anderen inhaltlichen Bedingungen nicht abgeschlossen wird.

Sie sind jedoch nicht verpflichtet, den vom Bauträger, der Bank oder einem Makler vorgeschlagenen Notar zu wählen.

In jedem Fall sollten Sie darauf achten, dass Ihnen der Vertrag genau erläutert wird und auch unbedingt nachfragen, wenn Ihnen Passagen unverständlich sind. Um dem nachkommen zu können sollten Sie rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin einen Entwurf erhalten, um sich mit dem Vertragswerk auseinandersetzen zu können.

Vorsicht ist in jedem Fall angebracht, wen z.B. Makler eigene Interessen im Kaufvertrag unterbringen wollen, z.B ein Anerkenntnis zur Zahlung der Maklercourtage. Dies erhöht den Gegenstandswert der Urkunde und führt zu erhöhten Kosten, die unnötig sind.

Jeder Notar und jede Notarin sollte zudem den Anspruch haben, Urkundentexte, die in Deutschland immer verlesen werden müssen, nicht nur "herunterzuleiern", sondern die oftmals für Laien schwer verständlichen Texte auch so zu erläutern, dass den Vertragsparteien genau bewusst ist, welche Verpflichtungen sie eingehen, welche Ansprüche sie haben und auf welche Ansprüche sie womöglich verzichten. 

Wie hoch sind die Kosten beim Grundstückskauf?

Die Notarkosten sind gesetzlich festgelegt, so dass Sie immer dasselbe zahlen, egal welche Notarin oder welchen Notar Sie ausgewählt haben. Notare dürfen nicht weniger und nicht mehr verlangen als die gesetzlichen Gebühren! Die Gebühren richten sich nach dem Wert der Immobilie. Im Netz findet man verschiedene Angaben in Prozent (zwischen 1% und 2% des Grundstückspreises), die aber wenig aussagekräftig sind. Denn die Gebührentabelle ist zum einen nicht proportional (ein doppelt so teueres Grundstück verursacht nicht doppelt so hohe Notargebühren, sondern weniger), zum anderen kommt es auch darauf an, welche weiteren Dinge der Notar erledigen muss (z.B Vollzugstätigkeiten beim Eintragen einer Grundschuld).

Auf der Seite der Notarkammer befindet sich ein Gebührenrechner, den Sie als Anhaltspunkt nehmen können. Tragen Sie als Gebührensatz "2,0" ein.

Wenn Sie die Gesamtkosten kalkulieren, vergessen Sie die Grunderwerbssteuer nicht. Sie beträgt in Berlin 6% der Gegenleistung (u. a. Kaufpreis, Übernahme von Belastungen, Gewährung von Wohn-/ Nutzungsrechten). Sie ist in der Regel vom Käufer zu zahlen. Die Steuer ist nur auf den Wert der Immobilie zu zahlen. Übernehmen Sie z.B. Mobiliar ist dies in der Urkunde gesondert auszuweisen und Sie zahlen auf diesen Anteil keine Steuern. Das Finanzamt prüft natürlich, ob die Angaben realistisch sind.

Hinzu kommen noch die Kosten des Gerichts für die Änderung des Grundbuchs, die aber sehr deutlich unterhalb der Notarkosten liegen.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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