Widerruf einer fondsgebundenen Rentenversicherung der NÜRNBERGER LEBENSVERSICHERUNG AG

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Die NÜRNBERGER LEBENSVERSICHERUNG AG muss eine fondsgebundene Rentenversicherung aus dem Jahr 2013 rückabwickeln. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe im Mai 2019 entschieden (noch nicht rechtskräftig). Die Belehrung weicht danach in wesentlichen Punkten von der gesetzlichen Musterbelehrung wie auch von den gesetzlichen Regelungen ab. Rechtsfolge ist die Auszahlung des Rückkaufswerts zzgl. der Abschluss- und Vertriebskosten.

Für Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die ab dem Jahr 2008 abgeschlossen wurden, sieht das VVG ein Widerrufsrecht vor. Danach ist der Versicherungsnehmer über das Widerrufsrecht wie auch dessen Rechtsfolgen zu belehren. Des Weiteren sieht das Gesetz Informationspflichten vor, bei deren Nichterfüllung die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt und andererseits auch Schadensersatzansprüche bestehen können. Gerade bei Basis-Rentenverträgen ("Rürup-Rente"), bleibt der Widerruf die einzige Möglichkeit für eine Vertragsbeendigung und Auszahlung des angesparten Kapitals.

Wie das Urteil des OLG Karlsruhe zeigt, können auch Belehrungen nach Einführung der gesetzlichen Musterbelehrung im Jahr 2010 noch fehlerhaft sein. Die dem Urteil des OLG Karlsruhe zugrunde liegende Belehrung weist danach wesentliche Abweichungen gegenüber dem gesetzlichen Muster in der Darstellung der Rechtsfolgen des Widerrufs auf.

Sollten Sie ab dem Jahr 2008 einen Vertrag über eine Lebens- oder Rentenversicherung der NÜRNBERGER LEBENSVERSICHERUNG AG abgeschlossen haben und eine Kündigung in Erwägung ziehen, sollten Sie auch die Möglichkeit eines Widerrufs prüfen lassen. Das Urteil betrifft allerdings auch Verträge anderer Versicherer. Hierzu stehen wir Ihnen gern im Rahmen einer Erstberatung zur Verfügung.


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