Widerruf eines Darlehensvertrags mit der Fußnote "Bitte Frist im Einzelfall prüfen"

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Insgesamt haben bisher folgende Oberlandesgerichte in den jeweiligen Entscheidungen die Widerrufsbelehrung von Darlehensverträgen als fehlerhaft angesehen, die die Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ enthielten.

  • OLG Karlsruhe Urteil vom 13.10.2015, Az. 17 U 42/15
  • OLG Karlsruhe Urteil vom 27.02.2015, Az. 4 U 144/14
  • OLG Brandenburg Urteil vom 17.10.2012, Az. 4 U 194/11
  • OLG München Urteil vom 21.10.2013, Az. 19 U 1208/13
  • OLG Köln Urteil vom 23.01.2013, Az. 13 U 218/11
  • OLG Nürnberg Urteil vom 11.11.2015, Az. 14 U 2439/15
  • OLG Hamm Urteil vom 04.11.2015, Az. 31 U 64/15

Auch in Regensburg zeigt sich nunmehr zumindest seit dem Urteil des OLG Nürnberg diese Tendenz.

Für andere Fußnoten, z. B. „gilt nur für Fernabsatzgeschäfte“, gibt es zwar schon zahlreiche landgerichtliche Entscheidungen, jedoch hat sich obergerichtlich noch keine klare Tendenz gezeigt. Das Landgericht Nürnberg Fürth (6 O 7471/14) und das Landgericht Essen (6 O 181/15) gehen z. B. von der Unwirksamkeit aus, wohingegen das OLG München (19 U 4833/14), das Landgericht Heidelberg (2 O 284/14) oder das Landgericht Dortmund (3 O 68/15) zur Wirksamkeit tendiert.

Das OLG Nürnberg wird wohl in den nächsten Monaten darüber entscheiden.

Viele Verfahren hinsichtlich des Widerrufs von Darlehensverträgen verschwinden bisweilen kommentarlos aus den Augen der Öffentlichkeit oder es kommt erst gar nicht zu einem rechtskräftigen Urteil. Obwohl es in Deutschland hunderte Gerichtsverfahren hinsichtlich dieser Widerrufsproblematik gibt, ergehen nur recht wenige positive Urteile.

Der Grund für das Verschwinden aus der öffentlichen Berichterstattung von Widerrufsverfahren sind oft Vergleiche, Anerkenntnisse oder Rücknahmen, die auf die eine oder andere Art das Verfahren beenden. Diese Art der Beendigung zieht sich durch alle Instanzen. Umso höher die Instanz, umso größer oft der Vergleich und umso verschwiegener oft die Vereinbarung.

So ist damit zu rechnen, dass zahlreiche Gerichte die Situation durchaus verbraucherfreundlich beurteilen, aber diese Ansicht niemals veröffentlicht wird. Hier überregional die Übersicht zu behalten, ist nahezu unmöglich, zumal sich bei einem Richterwechsel entsprechend auch die Rechtsansicht ändern kann.


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