Widerspruch von Lebensversicherungen der AachenMünchener Lebensversicherung AG

  • 2 Minuten Lesezeit

Zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 wurden zahlreiche Lebensversicherungen im Policenmodell abgeschlossen, deren Widerspruchsbelehrungen häufig fehlerhaft waren. Ist dies der Fall, ist der Widerspruch der Lebensversicherung heute noch möglich.

Statt Ihre Lebensversicherung bei der AachenMünchener Lebensversicherung AG zu kündigen, ist es ratsam, diese durch den Widerspruch rückabwickeln.

Bei der Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten hinsichtlich der Beendigung Ihres Versicherungsvertrages mithilfe eines Widerspruchs hilft Ihnen gerne die Kanzlei Werdermann | von Rüden.

Lukrativer Vorteil bei Widerspruch der Lebensversicherung der AachenMünchener Lebensversicherung AG

Für Versicherungsnehmer ist es ein großer finanzieller Vorteil die Lebensversicherung durch den Widerspruch rückabzuwickeln statt zu kündigen. Denn in Folge des Widerspruchs muss der Versicherungsgeber sämtliche eingezahlte Raten, inklusive der Abschluss- und Verwaltungskosten (BGH, Urteil vom 01.06.2016, Az. IV ZR 343/15), zurückzahlen. Daneben steht dem Versicherungsnehmer gegebenenfalls noch ein Anspruch auf Nutzungsersatz zu.

Somit kann an grundsätzlich einen höheren Betrag als den Rückkaufswert von der Versicherung verlangen. Der Widerspruch ist also die aus finanzieller Sicht bessere Lösung und sollte daher unbedingt in Betracht gezogen werden.

Widerspruchsbelehrungen häufig fehlerhaft

Viele Widerspruchsbelehrungen, die zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 verwendet wurden, sind fehlerhaft. Sie entsprechen entweder inhaltlich oder äußerlich nicht den gesetzlichen Vorgaben. Zum Beispiel wurde teilweise nicht erwähnt, in welcher Form der Widerspruch zu erheben ist oder es wurden keine Informationen zu der Einhaltung der Widerspruchsfrist gegeben. Beides führt laut der Rechtsprechung zu einem noch heute bestehenden Widerspruchsrecht.

Viele Versicherungen wollen den Widerspruch nicht akzeptieren

Viele Versicherungsgeber stellen sich jedoch quer. Sie wollen den Widerspruch nicht akzeptieren und berufen sich darauf, dass der Widerspruch verfristet sei. Dies verunsichert natürlich Versicherungsnehmer. Oft ist für den juristischen Laien nicht klar, wer im Recht ist. Jedoch entschieden der Europäische Gerichtshof (Az. C-209/12) und der Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 73/13 und IV ZR 76/11), dass die Widerspruchsfrist bei einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung grundsätzlich unbegrenzt besteht.

Wir helfen weiter

Jeder Fall ist anders. Die genaue Prüfung einer Widerspruchsbelehrung erfordert Fachkenntnis. Eine umfassende juristische Bewertung ihrer Belehrung vermeidet unnötige Überraschungen.

Die Kanzlei Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte bietet hierfür eine kostenlose Erstprüfung für Ihre Lebensversicherung bei der Aachen Münchener Lebensversicherung AG an.

Dadurch wissen sie,

  • wie ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist
  • was sie die Durchsetzung ihrer Rechte kostet
  • ob sich die Rückabwicklung für sie wirtschaftlich lohnt

Ohne Risiko und ohne Verpflichtungen wissen sie, ob der Widerspruch für sie in Frage kommt und wirtschaftlich lukrativ ist.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten