Widerspruch von Provinzial Lebensversicherungsvertrag noch heute möglich

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Tausende Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung bei der Provinzial oder einem anderen Lebensversicherungsträger abgeschlossen haben, können diesen Verträgen heute noch widersprechen. Weil die Versicherungen ihre Kunden nur fehlerhaft über deren Rechte und Pflichten bei einem Widerspruch belehrt haben, begann die Widerspruchsfrist tausendfach nicht zu laufen. Den Versicherungsverträgen kann mithin „ewig“ widersprochen werden, für Versicherungsnehmer der Provinzial ein enormer rechtlicher Vorteil.

Sowohl der Europäische Gerichtshof, als auch die obersten deutschen Gerichte bestätigen dieses Recht vielfach und schützen Verbraucher damit vor einer fehlerhaften Rechtsbelehrung durch Versicherungen wie der Provinzial.

Provinzial Kunden sparen durch späten Widerspruch

Tausende Verbraucher haben seit 1994 Lebensversicherungsverträge abgeschlossen, mit denen sie unglücklich leben. Bis 2007 wurden die meisten Versicherungsverträge nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen, bei welchem der Kunde erst nach Unterzeichnung des Vertrags über die allgemeinen Bedingungen und Rechte in Kenntnis gesetzt wird. Oftmals wurden Verbraucher mit einer Bindung der Versicherung an einen Fonds gelockt, hohe Renditen wurden versprochen. Diese blieben meistens aus, niedrige Zinsen und Kurseinbrüche dominierten die Finanzmärkte.

Das spiegelte sich in den Rückkaufswerten der Versicherungsnehmer der Provinzial (et al.) wider. Kunden erhalten bei der Kündigung ihres Versicherungsvertrags den Rückkaufswert, oftmals liegt der Wert aber weit unter dem der eingezahlten Beiträge. Aufgrund dessen sahen viele Verbraucher von der Kündigung ihrer ungeliebten Lebensversicherung ab, obwohl sich die Verbindlichkeit nicht mehr lohnte.

Mit dem heute noch bestehenden Widerspruchsrecht könnte der unattraktive Weg der Kündigung umgangen werden. Bei einem Widerspruch wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt, der Versicherungsnehmer erhält nahezu alle geleisteten Zahlungen zurück – in jedem Fall liegt der ausgeschüttete Betrag weit über dem Rückkaufswert. Das noch bestehende Widerspruchsrecht für Provinzial Kunden stellt damit einen erheblichen wirtschaftlichen und rechtlichen Vorteil dar, der ausgenutzt werden sollte.

Grundlage für Widerspruchsrecht sind Fehler seitens der Provinzial

Dass dieser Vorteil für tausende Verbraucher besteht, haben sich Provinzial und andere Lebensversicherungen selbst zuzuschreiben. Über Jahre hinweg nutzten die Versicherungen fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen, die das „ewige“ Widerspruchsrecht begründeten. So hat die Provinzial über die geringen Anforderungen an eine Erklärung des Widerspruchs geschwiegen und dem Kunden so das Gefühl vermittelt, ein Widerspruch sei ein rechtlich komplexer Vorgang. Der BGH urteilte, dass genau die geringen Anforderungen, nämlich die rechtzeitige Absendung der Widerspruchserklärung, herausgestellt werden müssten. Durch die Unachtsamkeit bei der Formulierung der Belehrungen befindet sich die Provinzial nun in einer nachteilhaften Position gegenüber den Kunden.

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Die falsch belehrten Kunden jedoch sollten ihr Recht nutzen und sich zügig von den lästigen und ungünstigen Verbindlichkeiten trennen – und dabei auch noch sparen. Doch Sorgfalt ist geboten: Nicht jeder „ewige“ Widerspruch ist problemlos umsetzbar, Provinzial und andere Versicherungen werden gegensteuern.

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