Widerspruchsrecht zu Lebensversicherungsverträgen – jetzt aus Verträgen der Barmenia aussteigen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Widerspruchsbelehrungen vielfach voller Fehler. Widerspruchsrecht kann fortbestehen, Ausstieg ohne Verluste ist offenbar möglich

Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen haben, können vielfach noch heute ihr Widerspruchsrecht ausüben. So eröffnet sich unverhofft die Möglichkeit, aus unattraktiven Lebensversicherungen auszusteigen. Und das ohne Verluste.

Versicherungsunternehmen wie die Barmenia haben Verbraucher in den fraglichen Jahren tausendfach fehlerhaft über deren Widerspruchsrecht belehrt. Die Nachlässigkeit der Versicherer gibt Verbrauchern, die unzufrieden mit der Entwicklung ihres Vertrags sind, heute die Möglichkeit die unrentablen Versicherungen abzulösen. Denn ist eine Widerspruchsbelehrung ungültig, beginnt die Widerspruchsfrist nicht zu laufen. Damit entsteht ein sogenanntes „ewiges“ Widerspruchsrecht. Versicherungsnehmer sollten also eine professionelle Prüfung ihrer Vertragsunterlagen veranlassen.

Für viele Versicherungsnehmer rentierten sich die Verträge nicht – ein Ausstieg ist daher attraktiv!

Zwischen 1994 und 2007 wurden Versicherungsverträge nach dem sogenannten Policenmodell geschlossen. Versicherungsnehmer erhalten nach diesem Modell viele wichtige Unterlagen und Vertragsinformationen erst nach Unterzeichnung des Vertrags. Die Versicherer versprachen Verbrauchern hohe Renditen durch risikoreiche Finanzgeschäfte, konnten aber keine nennenswerten Gewinne erwirtschaften. Weil die zu zahlenden Beiträge sich trotz der schlechten Entwicklung der Verträge nicht veränderten, wurden die Lebensversicherungen für viele Versicherte zur finanziellen Belastung. Eine Kündigung des Vertrags ist indes keine sinnvolle Option, da die durch den Versicherer rückzuzahlende Summe (sog. Rückkaufswert) zu gering ist.

Wird dem Vertrag hingegen erfolgreich widersprochen, kann sich der Verbraucher den ursprünglich investierten Betrag abzüglich einer Verwaltungsgebühr und eines Risikoanteils erstatten lassen. So bietet sich plötzlich die Möglichkeit, die unattraktiven Verträge doch noch ohne Verluste zu verlassen und endlich wirtschaftlich vorzusorgen.

Auch Verträge der Barmenia können betroffen sein – lassen Sie jetzt Ihren Vertrag prüfen!

Als Versicherungsnehmer der Barmenia sollten Sie Ihren Vertrag einmal Experten zur Prüfung vorlegen. Möglicherweise ist ein Ausstieg für Sie ohne weiteres realisierbar. Sprechen Sie uns einfach an!

Wir stellen hier beispielhaft einen Fehler dar, der eine Widerspruchsbelehrung ungültig machen kann.

Hinweis auf Schriftformerfordernis entspricht nicht der Rechtslage

In vielen Verträgen wird belehrt, der Widerspruch habe „schriftlich oder in anderer lesbarer Form“ zu erfolgen. Was genau mit einer „anderen lesbaren Form“ gemeint ist, wird jedoch nicht dargestellt.

Für die Ausübung des Widerspruchsrechts genügt nach geltendem Recht jedoch ein Schreiben in Textform. Das bedeutet, dass der Widerspruch nicht unterzeichnet sein muss. Der Gesetzgeber zielt damit auf eine Erleichterung des Rechtsverkehrs.

Einen unmissverständlichen Hinweis darauf, dass für den Widerspruch ein Schreiben in Textform genügt, bleiben die Versicherungen dann schuldig. Insofern ist die Widerspruchsbelehrung verwirrend für den Verbraucher.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Ihr Widerspruch durch Experten!

Bei Werdermann | von Rüden profitieren Sie von jahrelanger Erfahrung im Bereich des Kredit- und Kapitalmarktrechts. Wir vertreten deutschlandweit Verbraucherinteressen und haben schon zahlreichen Versicherungsnehmern einen attraktiven Ausstieg aus unrentablen Verträgen ermöglichen können. Veranlassen Sie einfach eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Unterlagen durch unsere Experten. Danach werden wir Ihnen mitteilen können ob sich ein Widerspruch lohnt, oder nicht.

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Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

1. Sie wissen, wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist.
2. Wir teilen Ihnen mit, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, gegen die Versicherung vorzugehen.
3. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.

Kurz: Sie wissen, was es kostet und ob es sich lohnt, gegen die Versicherung vorzugehen.


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