Wie kann ich das Scheidungsverfahren beschleunigen?

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Viele Partner wollen nach der Trennung so schnell wie möglich einen Schlussstrich ziehen und stellen sich die Frage: Wie kann ich möglichst schnell geschieden werden?

In Berlin dauert ein Scheidungsverfahren im Durchschnitt 10 Monate. Der Scheidungsantrag kann erst gestellt werden, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist.

Um es vorab zu sagen. Die Idee, beidseitig vor Gericht einen falschen Trennungszeitpunkt zu benennen, ist keine gute Idee und es muss dringend davon angeraten werden. Die Folgen sind meist nicht absehbar, z.B. möchte niemand eine rückwirkend höhere Besteuerung in Kauf nehmen, denn die Steuerklasse ist bereits ab dem auf die Trennung folgenden Jahr zu ändern und nicht erst ab Rechtskraft der Scheidung.

Auch ist oftmals auf einen Partner, von dem man getrennt lebt, kein Verlass, so dass Sie riskieren, selber den Scheidungsantrag mit einem falschen Datum zu stellen, der andere überlegt es sich anders und beantragt Zurückweisung der Scheidung (da die Scheidungsvoraussetzungen – das Trennungsjahr – nicht vorliegen) und Sie bleiben auf den Gerichtskosten und den Kosten für zwei Anwälte sitzen (der Verlierer zahlt alles).

Der Teil, der bei einer Scheidung so lange dauert, ist der Versorgungsausgleich, also die Teilung der beiderseitigen Rentenanwartschaften. Die Rententräger klären bei dieser Gelegenheit das gesamte Rentenkonto und fordern nicht selten alte Schulzeugnisse oder Ausbildungsnachweise an, auch wenn diese Zeiten betreffen, die vor der Eheschließung lagen. Es ist also sinnvoll, bereits vor der Scheidung das Trennungsjahr dazu zu nutzen, beim Rententräger einen Antrag auf Kontenklärung zu stellen. Umso schneller können die Rententräger dann, wenn die Anfrage des Gerichts kommt, Auskünfte erteilen.

Das Verfahren wird weiter beschleunigt, wenn Sie nicht erst abwarten, bis Ihnen das Gericht nach Zustellung der Scheidung die Formulare für den Versorgungsausgleich zuschickt, sondern beide Formulare (beider Partner) bereits mit dem Scheidungsantrag eingereicht werden. Sprechen Sie uns im ersten Beratungsgespräch darauf an, wenn dies für Sie interessant ist, wir händigen Ihnen dann alle erforderlichen Formulare vorab aus.

Der Rentenausgleich findet nur bei Ehen statt, die bis zur Einreichung der Scheidung länger als 3 Jahre gedauert haben. Wenn die Ehe kürzer war, werden Sie nach ca. 2-3 Monaten schon geschieden.

Auf den Versorgungsausgleich kann auch verzichtet werden. Dies sollte jedoch nicht voreilig passieren, nur um das Scheidungsverfahren zu verkürzen, sondern hat nur Sinn, wenn man derjenige ist, der die höheren Anwartschaften erworben hat oder wenn beide Ehegatten in etwa Anwartschaften in gleicher Höhe erworben haben, weil sie während der Ehe in etwa ein gleich hohes Gehalt bezogen haben.

Das Scheidungsverfahren dauert natürlich auch umso länger, je mehr man sich über Folgesachen wie Unterhalt oder Zugewinnausgleich oder das Besuchsrecht für die Kinder streitet. Hier kann es auch sinnvoll sein, Regelungen bereits während des Trennungsjahres zu finden und die Kommunikation nach der Trennung nicht erst wieder aufzunehmen oder über Ihren Anwalt aufnehmen zu lassen, wenn die Scheidung eingereicht wird.

Oftmals liegen längere gerichtliche Bearbeitungszeiten auch daran, dass das Gericht Unterlagen nachfordern muss oder Zustellschwierigkeiten hat, weil sich Anschriften geändert haben. Händigen Sie uns daher bereits im ersten Termin alle erforderlichen Unterlagen, insbesondere die Original-Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der Kinder, aus und vergewissern Sie sich, dass die Anschrift Ihres von Ihnen getrennt lebenden Partners noch aktuell ist. Bitte teilen Sie uns alle Änderungen, die während des Verfahrens erfolgen, so schnell wie möglich mit, damit wir das Gericht ebenfalls zeitnah informieren können.

Scheuen Sie sich nicht, uns von Ihrem Wunsch, so schnell wie möglich geschieden zu werden, zu informieren, damit wir Sie entsprechend unterstützen können.

Heike Mertens

(Rechtsanwältin)


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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