Wie kann ich mich scheiden lassen?

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Wie und wann kann man die Scheidung einer Ehe beantragen?

Viele Ehepaare denken, dass man sich nach Trennung direkt vor Gericht scheiden lassen kann. Ganz so einfach ist es nicht. Zunächst muss das Ehepaar, welches sich gerichtlich endgültig scheiden lassen möchte, grundsätzlich ein Jahr getrennt sein. Erst nach Ablauf des sogenannten Trennungsjahrs, ist es grundsätzlich möglich,  die Scheidung zu vollziehen.

Kann der Scheidungsantrag von einem Ehepartner selbst gestellt werden?

Nein, Ehepartner selbst, dürfen den Antrag nicht bei dem zuständigen Familiengericht einreichen. Um einen Antrag zu stellen, wird ein Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin benötigt, der die Antragsstellung für den jeweiligen antragsstellenden Ehepartner übernimmt. Das Gericht stellt den Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner nach Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses in der Folge zu.

Ist eine Scheidung nach dem Trennungsjahr von Vorteil?

Ob die Scheidung nach dem Trennungsjahr eher vorteilhaft oder nachteilig ist, hängt von dem Einzelfall ab. Wichtig ist zu wissen, dass die Zustellung des Scheidungsantrages grds. der Stichtag für die Zugewinnberechnung und für den Versorgungsausgleich ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für einen Scheidungsantrag benötigt der beauftragte Prozessbevollmächtigte mindestens die Heiratsurkunde. Haben die Ehepartner gemeinsame Kinder unter 18 Jahren, dann wird ebenfalls deren Geburtsurkunden benötigt. Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall vonnöten sein.

Welche Kosten kommen für eine Scheidung auf die Ehepartner zu?

Jeder Ehepartner muss seine Anwaltskosten für die Scheidung selbst tragen. Im Grundsatz berechnen sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die angefallenen Gerichtskosten werden grds. auf beide Ehepartner aufgeteilt. Die Gebühren werden auf Grundlage des Gegenstandswertes ermittelt. Dies ist wiederum abhängig vom Einkommen der  Ehepartner. Über die Kosten einer Scheidung, die auf einen Ehepartner zukommen, kann  der Rechtsanwalt/ die Rechtsanwältin vorab informieren.

Fazit:

Wie ersichtlich, ist ein Scheidungsbegehren nicht immer so einfach durchzusetzen, wie man es sich vielleicht vorstellt. Vor allem , gibt es keine sog. Scheidungspapiere, die man einfach unterzeichnen muss. Ob eine Scheidung von Vorteil oder Nachteil ist, sollte immer im Hinblick auf die Folgen einer Scheidung mit einem Anwalt besprochen werden. Selbstverständlich spielen auch persönliche Verhältnisse zwischen den getrennten Ehepartnern eine Rolle, die eine Scheidung oftmals unvermeidlich oder aber auch nicht erforderlich macht. Gleiches gilt dafür, ob sich ein Scheidungsverfahren einfach oder schwer gestaltet.

 

Sollten Sie die Scheidung wünschen oder sind Sie Antragsgegner im Verfahren, da Ihnen der Scheidungsantrag zugestellt worden ist, benötigen Sie Hilfe in Bezug auf Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich  oder einer anderen Angelegenheit im Familienrecht, wie Trennungsunterhalt, Nachehelicher Unterhalt, Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt, helfen wir Ihnen gerne, Ihre Rechte durchzusetzen. Gerne können Sie einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei vereinbaren.


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