Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?

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In Deutschland ist der rechtliche Schutz von Arbeitnehmern vor ungerechtfertigten Kündigungen durch den Arbeitgeber gesetzlich verankert. Sollte ein Arbeitnehmer das Gefühl haben, dass seine Kündigung unberechtigt ist, hat er die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einzureichen. In diesem Ratgeber wird der Ablauf einer Kündigungsschutzklage von der Einreichung der Klage bis zum Urteil erklärt.

  1. Einreichung der Klage: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Die Klage kann schriftlich oder mündlich beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Klage schriftlich einzureichen, um alle relevanten Informationen und Argumente detailliert darzulegen.
  2. Zustellung der Klage: Nach der Einreichung der Klage wird diese dem Arbeitgeber zugestellt. Zugleich erhält der Arbeitgeber die Ladung zum Gütetermin.
  3. Gütetermin: In der Regel mit der Zustellung der Klage ein Gütetermin angesetzt. In diesem Termin versucht das Gericht, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Hier haben beide Seiten die Möglichkeit, ihre Standpunkte darzulegen und mögliche Lösungen zu diskutieren. Sollte im Gütetermin keine Einigung erzielt werden, wird ein Kammertermin anberaumt.
  4. Schriftsätze: Der Arbeitgeber erhält nun die Möglichkeit schriftlich auf die Klage zu erwidern. Der Arbeitnehmer kann hierauf nochmals Stellungnehmen und seine Sicht darstellen. Beide Seiten können also ihre Argumente vortragen und Beweise vorlegen.
  5. Kammertermin: In diesem Termin wird die Kündigungsschutzklage vor Gericht verhandelt. Soweit erforderlich, werden auch Zeugen vernommen. Das Gericht entscheidet am Schluss der Kammerverhandlung dann über die Rechtmäßigkeit der Kündigung durch Urteil.
  6. Urteil: Am Schluss der Verhandlung fällt das Gericht ein Urteil. Dieses kann sowohl zugunsten des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers ausfallen. Sollte das Gericht die Kündigung für unwirksam erklären, kann der Arbeitnehmer in der Regel seine Weiterbeschäftigung verlangen. Sollte das Urteil zugunsten des Arbeitgebers ausfallen, muss der Arbeitnehmer in der Regel das Arbeitsverhältnis beenden. Im schriftlichen Urteil, das meist einige Wochen nach der Verhandlung verschickt wird, muss der Richter das Urteil aus dem Kammertermin schriftlich ausführlich begründen. Derjenige, der verloren hat, kann gegen das Urteil Berufung zum Landesarbeitsgericht einlegen.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Kündigungsschutzklage mit Kosten verbunden sein kann. Daher ist es ratsam, sich vor Einreichung der Klage rechtlich beraten zu lassen. Zudem ist es wichtig, alle relevanten Unterlagen und Beweise im Zusammenhang mit der Kündigung zu sammeln und dem Gericht vorzulegen.

Der Prozess einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht kann einige Wochen bis Monate dauern, abhängig von der Komplexität des Falles und der Auslastung des Gerichts. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich frühzeitig rechtlichen Rat beim Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen und ihre Rechte kennen, um sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung zu wehren. Mit einer gut vorbereiteten Klage und einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht ist es möglich, eine gerechte Entscheidung vor Gericht zu erwirken.

Abschließend ist zu sagen, dass eine Kündigungsschutzklage ein komplexer rechtlicher Prozess ist, der sorgfältige Vorbereitung und rechtliche Expertise durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht erfordert.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zum Kündigungsschutzrecht bei einer Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber auch zur Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht, um eine angemessene und möglichst hohe Abfindungs-Zahlung durch den Arbeitgeber zu erhalten und ggf. auch noch ein sehr gutes Arbeitszeugnis, damit Sie einen neuen tollen Job bekommen können!

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Foto(s): kanzlei JURA.CC

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