Wie läuft es mit dem Versorgungsausgleich?

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Während der Ehe denkt kein Partner gerne an die Scheidung. Doch leider kommt es immer häufiger dazu. Der Versorgungsausgleich geschieht automatisch nach der Scheidung. Er ist nicht immer gerecht und kann zu wirtschaftlichen Schäden für beide Ehepartner führen. Aus diesem Grund sollten Sie das Thema Rente schon vor auftretenden Problemen besprechen. Doch was ist der Versorgungsausgleich und wie läuft er ab?

Was bedeutet Versorgungsausgleich?

Während einer Ehe sammeln beide Partner Anwartschaften für die Rente an. Dies sind die Anteile, aus denen die spätere Rente berechnet wird. In vielen Fällen kommt es vor, dass ein Ehepartner mehr Anteile ansammelt als der Andere. Dies ist vor allem in Ehen der Fall, in denen die Frau die Kindererziehung übernimmt und der Mann Alleinverdiener ist. Die Frau bekommt zwar ebenfalls Anwartschaften auf die Rente, aber geringere. Nach einer Scheidung wäre sie gegenüber dem Ehepartner benachteiligt. Ein Versorgungsausgleich wird nach der Scheidung durchgeführt, um diesen Nachteil in der Rente auszugleichen. Die Anwartschaften werden zusammengezählt und durch zwei geteilt. In der Folge haben beide oft zu wenig Rente zur Verfügung.

Der Zeitpunkt der Berechnung für den Versorgungsausgleich beginnt im Monat der Heirat und endet im Monat der Zustellung des Antrages auf Scheidung.

Müssen alle Vorsorgemaßnahmen nach der Scheidung ausgeglichen werden?

Vorsorgemaßnahmen, die Sie vor der Ehe geschlossen haben, zählen bis zum Beginn der Ehe nicht in die Anwartschaften für die gemeinsame Rente. Es zählen nur die Beiträge, die während der Ehezeit angespart wurden. Bei der Scheidung müssen alle Versorgungen für die Rente angegeben werden. Der Partner bekommt die Liste vor der Scheidung zur Kontrolle, damit keiner vergessen oder unterschlagen wird. Nicht ausgleichsfähig sind hingegen Leistungen, die einer Entschädigung dienen, z. B. eine Unfallrente.

Gibt es die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich nach der Scheidung zu beschleunigen?

Um die Rente nach der Scheidung ohne viel Zeitaufwand zu regeln, können Sie den Vorgang beschleunigen.

Die einfachste Methode ist eine einvernehmliche Scheidung. Ein Scheidungsfolgevertrag bzw. eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann z. B. regeln, dass ein Partner die gemeinsame Immobilie behält, der Andere im Gegenzug keinen Ausgleich zur Rente zahlen muss. In vielen Fällen kann eine Lösung dieser Art für Sie wirtschaftlich sinnvoller sein. Ein solcher Vertrag muss notariell beglaubigt sein.

Ein Ehevertrag kann die Rente nach der Scheidung ebenfalls regeln. Ein solcher ist z. B. sinnvoll, wenn einer der Ehepartner selbständig ist. In diesem Fall sorgt er selbst für seine Rente und zahlt keine Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung. Der andere Partner müsste seine Rente teilen, wenn der Versorgungsausgleich nicht vertraglich ausgeschlossen wird. Die Versorgungsverhältnisse können bei der Deutschen Rentenversicherung schon im Vorfeld abgefragt werden. Für eine solche Kontenklärung stehen freie Berater oder auch Rechtsanwälte zur Verfügung.

Wann findet ein Versorgungsausgleich statt?

Eine Ehe muss drei Jahre bestanden haben, bevor der Versorgungsausgleich im Rahmen der Scheidung durchgeführt werden kann. Bei einer Ehezeit unter 3 Jahren wird der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung nur durchgeführt, wenn einer der Ehegatten die Durchführung beantragt. Im Rahmen der Scheidung findet u. U. der Versorgungsausgleich nicht statt, wenn dieser zu geringen Ausgleichswerten führen würde. Prüfen Sie am besten vor der Scheidung, wie hoch der Versorgungsausgleich bei Ihnen liegen würde.


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