Wie lange muss ich auf die Rückzahlung des Flugpreises warten, wenn der Flug storniert wurde?

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Wer seinen Flug durch die Fluggesellschaft oder durch ein Reiseportal, aufgrund der Corona Pandemie, storniert bekommt, hat nach EU-Recht grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung des Flugpreises innerhalb von 7 Tagen gegen die Fluggesellschaft.

Leider ist in Zeiten von Corona diese Vorgehensweise eher wünschenswert als Realität. Meist setzen die Fluggesellschaften auf die Taktik, den Urlauber durch Dauer und Langwierigkeit des Rückzahlungsprozesses zu zermürben, sodass am Ende doch eine Umbuchung für den Fluggast in Frage kommt. Selbst die Bundesregierung hat sich schon kritisch zu diesem Thema geäußert. Die Pandemie dauert nunmehr mehrere Monate und die Fluggesellschaften schaffen es immer noch nicht, ihre Erstattungsprozesse zu optimieren, um diese langen Wartezeiten zu vermeiden.

Gezahlt wird meist dann erst, wenn die Klage zugestellt wird.

 

Fazit:

Die Fluggesellschaft hat nach der EU- Verordnung 7 Tage Zeit, die Flugkosten in voller Höhe zu erstatten, wenn Sie die Flüge storniert hat. Die Fluggesellschaft befindet sich auch schon nach 7 Tagen im Verzug, wenn sie die Erstattung unterlässt. Es bedarf somit auch keiner weiteren Erinnerung. Der Fluggast kann sich somit umgehend an einen Anwalt wenden, wenn keine Erstattung erfolgt ist. Wichtig ist jedoch, dass zuvor die Erstattung vom Fluggast unter Fristsetzung gefordert wurde .  Denn ist die Fluggesellschaft im Verzug, hat sie auch die Kosten des Anwalts zu tragen, die außergerichtlich entstanden sind, um die Rückzahlung des Flugpreises zu erzielen. 

Sollten Sie von einer Stornierung betroffen sein, helfen wir Ihnen gerne Ihre Rechte durchzusetzen. Gerne können Sie einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei vereinbaren und wir prüfen für Sie, ob Ihnen ein Rückzahlungsanspruch nach EU- Verordnung oder auf einer anderen gesetzlichen Grundlage zusteht.

 

 


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