Wie sicher ist mein Arbeitsplatz, Teil II

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Schließung einer Zweigstelle und Kündigung

Im ersten Teil ging es um die Frage, inwieweit die Unternehmerentscheidung, z.B. eine Zweigstelle zu schließen, überhaupt vom Gericht überprüft werden kann.

Unterstellen wir nun einmal, die Entscheidung selbst ist nicht angreifbar. Ist dann die Kündigung auf jeden Fall wirksam?

Das muss nicht der Fall sein. Entscheidend ist hier zum einen der Arbeitsvertrag. Ist hierin festgeschrieben, dass sie ausschließlich an dem Ort der Zweigstelle arbeiten und eine Versetzung an andere Zweigstellen nicht möglich ist, so sieht es schlecht aus.

Haben Sie dagegen eine Versetzungsklausel, wonach Sie jederzeit in eine andere Zweigstelle der Firma versetzt werden können, bzw. in eine Tochterfirma o.ä., so sieht die Sache schon anders aus.

In einem solchen Fall kann es möglich sein, dass Sie einen Weiterbeschäftigungsanspruch haben, denn unter Umständen ist die Sozialauswahl dann auf alle anderen vergleichbaren Arbeitnehmer (in den anderen Filialen) auszudehnen. Das könnte ein gutes Argument für Abfindungsverhandlungen sein.

Deshalb ist das Studium des Arbeitsvertrages so wichtig. Weitere Infos hierzu http://www.dieonlinekanzlei.de/--a44.html

Rechtsanwalt Michael Borth, Erfurt

www.DieOnlineKanzlei.de

Übrigens: Erfurt ist der Sitz des Bundesarbeitsgerichts.


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