Wie sicher ist mein Arbeitsplatz, Teil III

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Immer wieder wird die Ansicht vertreten, während einer Krankheit könne nicht gekündigt werden.

Das ist natürlich ein Irrglauben! Wenn Sie also während einer Krankheit eine Kündigung bekommen, so ist das ohne weiteres möglich. Allein deshalb ist die Kündigung nicht unwirksam.

Eine ganz andere Frage ist es, ob die Kündigung wegen der Krankheit wirksam erfolgen kann.

Das ist eine ganz andere Frage. Soweit die Kündigung innerhalb der Probezeit erfolgt, haben Sie keine Chance. Dort braucht bekanntlich noch nicht einmal ein Kündigungsgrund angegeben werden.

Haben Sie aber Kündigungsschutz, weil das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, so ist die entscheidende Frage, ob ein Fall vorliegt, in welchem auch die Ärzte bestätigen, dass Ihre Krankheit zukünftig anhalten wird und somit ein Festhalten des Arbeitgebers am Arbeitsplatz nicht mehr zumutbar ist.

Es kommt also auf die sogenannte Zukunftsprognose der Ärzte an.

Hier gibt es zahlreiche Rechtsprechung, welche von der Tendenz dazu neigt, sich auf der Seite des Arbeitgebers zu stellen. Insbesondere, wenn es sich um Zeiten handelt, welche noch vom Lohnfortzahlungsgesetz abgedeckt werden (6 Wochen) haben Sie gute Aussichten, dass eine entsprechende Kündigung als unwirksam angesehen würde.

Rechtsanwalt Michael Borth, Erfurt

www.DieOnlineKanzlei.de

Der zweite Teil der Reihe behandelt das Thema Schließung einer Zweigstelle und Kündigung




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