Wie wird ein Aufhebungsvertrag rechtswirksam geschlossen?

  • 2 Minuten Lesezeit

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in der beide Parteien einvernehmlich beschließen, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Damit ein solcher Vertrag rechtswirksam gemäß § 623 BGB abgeschlossen wird, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wann ein Aufhebungsvertrag gültig ist und welche Punkte dabei zu beachten sind.

  1. Schriftform gemäß § 623 BGB: Ein Aufhebungsvertrag muss gemäß § 623 BGB schriftlich abgeschlossen werden, um rechtswirksam zu sein. Mündliche Absprachen sind somit nicht ausreichend. Es ist wichtig, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer den Vertrag eigenhändig unterschreiben. Elektronische Formen wie E-Mail oder Fax sind hierbei nicht zulässig.
  2. Freiwilligkeit: Ein Aufhebungsvertrag muss freiwillig von beiden Parteien unterzeichnet werden. Druck, Zwang oder Täuschung seitens des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers führen dazu, dass der Vertrag nichtig ist. Es ist daher ratsam, dass beide Parteien den Vertrag in Ruhe prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, bevor sie ihn unterzeichnen.
  3. Ausgleichszahlungen: Oftmals vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung oder andere finanzielle Leistungen. Diese Ausgleichszahlungen müssen im Vertrag klar und eindeutig festgehalten werden. Es ist wichtig, dass beide Parteien sich über die Höhe und die Modalitäten der Zahlungen einig sind, um Streitigkeiten zu vermeiden.
  4. Einhaltung von Fristen: In einigen Fällen sehen Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge Fristen für die Kündigung oder den Abschluss von Aufhebungsverträgen vor. Diese Fristen müssen unbedingt eingehalten werden, damit der Vertrag rechtswirksam ist. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über eventuelle Fristen zu informieren und diese bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen.
  5. Klärung von Rückständen: Bevor ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wird, sollten sämtliche noch offenen Fragen und Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geklärt werden. Dazu gehören beispielsweise die Auszahlung von Resturlaubstagen, offene Gehaltsansprüche oder die Rückgabe von Firmeneigentum. Es ist wichtig, dass alle Punkte im Vertrag berücksichtigt werden, um nachträgliche Konflikte zu vermeiden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Aufhebungsvertrag gemäß § 623 BGB nur rechtswirksam ist, wenn er schriftlich abgeschlossen wird, freiwillig von beiden Parteien unterzeichnet wird, alle Vereinbarungen klar und eindeutig festgehalten sind, eventuelle Fristen eingehalten werden und sämtliche offenen Fragen geklärt sind. Wenn diese Punkte bei der Vertragsgestaltung beachtet werden, steht einer wirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nichts im Wege.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zum Kündigungsschutzrecht bei einer Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber auch zur Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht, um eine angemessene und möglichst hohe Abfindungs-Zahlung durch den Arbeitgeber zu erhalten und ggf. auch noch ein sehr gutes Arbeitszeugnis, damit Sie einen neuen tollen Job bekommen können!

Mehr Informationen unter www.JURA.CC oder per Telefon: 0221-95814321   

Foto(s): kanzlei JURA.CC

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.

Beiträge zum Thema